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Freispruch in Köln: Stoppt endlich Racial Profiling!


Polizist trotz rassistischer Äußerung freigesprochen
Stoppt endlich Racial Profiling!

MeinungVon Johanna Tüntsch

03.06.2022Lesedauer: 3 Min.
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Eine Person hält ein Schild mit der Aufschrift "Stop Racial Profiling" (Symbolbild): Durch das Gesetz können sich Personen beschweren, wenn sie sich von Behörden diskriminiert fühlen.Vergrößern des Bildes
Eine Person hält ein Schild mit der Aufschrift "Stop Racial Profiling" (Symbolbild): Auch in Deutschland werden Menschen oft wegen ihres Aussehens kontrolliert. (Quelle: Willi Schewski/dpa-tmn)

Ein Polizist soll in einem Polizeiseminar den Täter spielen. Warum? Weil er schwarz ist. Eine Beleidigung sei das nicht, sagt das Gericht. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die täglich mit Rassismus zu kämpfen haben.

"Wir brauchen noch einen Täter. Mach du das mal! Du bist schwarz, und wir wollen das hier authentisch nachstellen." Wenn ein Polizeibeamter das oder etwas Ähnliches zu einem schwarzen Kollegen sagt, soll es also keine Beleidigung sein, da der Satz den Angesprochenen nicht individuell degradiert, sondern auf eine unüberschaubar große Gruppe abzielt.

Die Gruppe der schwarzen Menschen. Dieses Urteil, dieser Freispruch, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich gegen Diskriminierung aufgrund von Gruppenzugehörigkeit wehren möchten. Bezeichnenderweise ist keiner der anwesenden Juristen oder Schöffen eine Person of Colour.

Ein Bild, das der Alltagserfahrung am Kölner Gericht durchaus entspricht: Menschen mit Migrationshintergrund, gleich welcher Hautfarbe, sind hier im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Stadtbevölkerung unterrepräsentiert. Das gilt ganz besonders für die Richterpositionen.

Das ist keine harmlose Blödelei unter Kollegen

Ein Satz wie der oben zitierte ist mehr als eine unpassende Blödelei unter Kollegen. Die Problematik hängt nicht nur vom subjektiven Empfinden des Angesprochenen ab, der sich von der Richterin im Berufungsverfahren anhören musste, dass er "vulnerabel" sei, sondern reicht viel weiter.

Wenn Polizeibeamte im Training eine Person of Color als kriminelles Gegenüber vor Augen haben, wird eine vermeintliche Norm inszeniert, die keine ist. Genau dadurch entsteht struktureller Rassismus: Aus einzelnen Beobachtungen wird eine nicht zutreffende Regel abgeleitet.

Sicher gibt es schwarze Straftäter. Genauso wie es osteuropäische Banden, arabische Rocker-Clans und deutsche Pädophile gibt. Daraus abzuleiten, dass People of Colour besonders geeignet seien, einen Dealer darzustellen, ist falsch. Auf diese Weise werden Negativbilder manifestiert, das aber ist mehr als eine Blödelei unter Kollegen.

Racial Profiling hat weitreichende Konsequenzen

Es ist Racial Profiling. In der Konsequenz führt es dazu, dass nicht als weiß gelesene Menschen häufiger ohne Anlass ihre Ausweispapiere vorzeigen müssen oder auch bei Wohnungs-, Job- und Partnersuche benachteiligt werden.

Die Frage, ob eine Aussage wie die oben zitierte strafbar ist, kann nicht davon abhängen, ob der Sprechende sie beleidigend gemeint hat oder nicht. Wie viele alte weiße Männer mussten zu Recht lernen, dass es nicht okay ist, jüngere Kolleginnen als "Mädchen" zu betiteln oder ihnen gönnerhaft den Hintern zu tätscheln?

Häufiges Scheinargument: "War doch nicht böse gemeint"

Die meisten von ihnen hätten genauso argumentiert: Das war nicht böse gemeint, sondern ein harmloser Spaß. Aber der Fehler liegt nicht bei denen, die als humorlos oder besonders empfindlich abgestempelt werden. Ein solches Scheinargument schiebt der ersten Beleidigung nur eine zweite hinterher.

Die Täter-Opfer-Umkehr ist ein Muster, das häufig auftaucht – und zwar gerade im Zusammenhang mit den Delikten, die nach einem diskriminierenden Gesellschaftsverständnis allenfalls als schlechtes Benehmen gelten.

Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen beseitigen

In der Geschlechterdiskriminierung sind wir auf einem guten Weg, diese Haltung hinter uns zu lassen. Frauen, die sexistischen Übergriffen ausgesetzt sind, müssen sich seltener als früher die Frage gefallen lassen, ob vielleicht ihr Rock zu kurz oder ihr Lächeln zu einladend war.

Es ist an der Zeit, diese Lehre auch auf andere Bereiche gesellschaftlicher Diskriminierung zu übertragen. Es geht nicht nur darum, dass diskriminierende Äußerungen beleidigend sind. Das Ziel muss sein, dass in einer möglichst nahen Zukunft nicht einmal mehr in den Köpfen derlei Gedanken auftauchen.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
  • Eigene Recherchen
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