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Bringt ein Bonner "Jeck im Sunnesching" zu Fall? Posse um Sommer-Karnevalsveranstaltung


Bringt ein Mann "Jeck im Sunnesching" zu Fall?
Posse um Sommer-Karnevalsveranstaltung in Bonn

Von t-online, mtt

25.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Peter Brings von der Band Brings macht Stimmung.Vergrößern des BildesPeter Brings (Archivbild): Seine Band soll ebenfalls bei "Jeck im Sunnesching" auftreten. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
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Zehntausende wollen am Samstag Karneval im Sommer feiern. Einem Anwohner gefällt das nicht – sein Eilantrag könnte nun das ganze Fest zu Fall bringen.

Eigentlich werden nach zwei Jahren Corona-Pause bis zu 30.000 Karneval-Fans zum Schunkel-Event "Jeck im Sunnesching" am Samstag in Bonn erwartet. Aber nun droht dem Festival die Absage, weil ein Anwohner Klage eingereicht hat.

Berichten zufolge soll es sich bei dem Kläger um einen Mann handeln, der am Beueler Rheinufer wohnt. Laut dem Bonner "General-Anzeiger" soll er mit einem anderen Anwohner schon einmal eine Klage gegen eine Veranstaltung eingereicht haben. Es sei stets dieselbe Handvoll Bürger, die versuche, Open-Air-Veranstaltungen in Bonn zu torpedieren, sagte der für Genehmigungen verantwortliche Chef der Bonner Bürgerdienste, Ralf Bockshecker.

Dem Kläger sei es zu laut, gab die Stadt Bonn in einer Pressemitteilung bekannt. Im aktuellen Fall argumentiere der Mann, dass die Verwaltung keine Genehmigung für "Jeck im Sunnesching" hätte erteilen dürfen, weil die zulässige Zahl der Veranstaltungen in der Bonner Rheinaue in diesem Jahr bereits überschritten worden sei.

Bonn oder der klagende Bürger: Wer zählt richtig?

Die Stadt Bonn ist da anderer Ansicht. Sie beteuert: "Nach Auffassung der Stadt ist die Genehmigung der Veranstaltung rechtmäßig erfolgt."

Es kommt allerdings darauf an, wie man zählt: Unstrittig ist, dass Kommunen pro Jahr 18 sogenannte "seltene Ereignisse" mit erhöhten Lärmgrenzen erlauben dürfen. Darüber hinaus, betont die Stadt Bonn, gebe der Freizeitlärmerlass des Landes NRW die Möglichkeit, Ausnahmen bei besonderem öffentlichen Interesse zuzulassen.

Der klagende Anwohner bewertet nun einige Veranstaltungen, die dieses Jahr in Bonn genehmigt wurden, anders als die Stadtverwaltung. Insbesondere geht es um das Panama-Festival, wie der "General-Anzeiger" berichtet. Mit diesem sei die Zahl von 18 seltenen Ereignissen bereits im Juli erreicht worden, argumentiere der Kläger.

Bonner Oberbürgermeisterin wütend: "Man fasst es nicht"

Die Stadt wiederum hält dagegen, bei dem Panama-Festival habe es sich um eine der nicht mitzuzählenden Ausnahmen gehandelt. Aufgrund der besonderen Musikrichtung und der Besucher aus ganz Deutschland sei es von überregionaler Bedeutung gewesen.

Wann das Gericht in der Sache entscheiden wird, ist noch offen. Veranstalter verschiedener Party-Events in Bonn zeigten sich zornig. "Es kann doch nicht sein, dass eine Person 30.000 anderen Menschen den Spaß verderben kann", sagte etwa Rico Fenoglio, der unter anderem Firmen-Events auf dem Rhein organisiert. "Zu einer lebendigen Stadt wie Bonn gehören auch Konzerte und Partys."

Auch Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) ist empört über die Klage. "Man fasst es nicht", twitterte sie. Und fügte an: "Ich bin aber optimistisch, dass das Gericht unserer Argumentation folgt und 'Jeck im Sunnesching' wie geplant stattfinden kann."

Verwendete Quellen
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