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Odenthal bei Köln: Rentner vergisst Missbrauchsfotos beim Auszug


Odenthal im Bergischen Land
Rentner vergisst Missbrauchsfotos beim Auszug

Von t-online
Aktualisiert am 05.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Computerbildschirm (Symbolbild): Weil er Kinderpornografie in gedruckter Form besaß, musste sich ein Rentner vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesEin Computerbildschirm (Symbolbild): Weil er Kinderpornografie in gedruckter Form besaß, musste sich ein Rentner vor Gericht verantworten. (Quelle: Hardt)
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Weil er Missbrauchsfotos von Kindern aus den 80er-Jahren bei seinem Umzug vergaß, wurde ein Rentner in Odenthal zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Wegen des Besitzes von Missbrauchsfotos von Kindern wurde ein Rentner in Odenthal vom Schöffengericht Bensberg zu einem Jahr Haft verurteilt, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet. Die Richterinnen setzten die Strafe als Bewährung aus.

Das Ungewöhnliche: Bei den Bildern handelte es sich nicht um Dateien oder digitale Bilder. Der verurteilte Rentner besaß Hefte, die massiven Missbrauch darstellten. Laut eigenen Angaben kamen die Schriften etwa 1977 in den Besitz des 73-Jährigen.

Hefte gerieten in Vergessenheit

Demnach befanden sich die Hefte in Schränken, die eigentlich für den Sperrmüll bestimmt waren, vom Verurteilten jedoch mit nach Hause genommen wurden. Erst später bemerkte er den Inhalt, den er "aus Neugierde, aber ohne Lust angesehen und über die Jahre vergesse habe". So blieben die Hefte auch nach dem Auszug in der Wohnung. Als der Vermieter die Bilder fand, informierte er die Polizei.

Der Besitz von kinderpornografischem Material ist seit 2021 strafbar. Unter Paragraf 184b wird das Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren geahndete. Dies erschien dem Staatsanwalt jedoch sehr hoch. Am Ende forderte dieser dennoch ein Jahr Haft auf Bewährung, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Der 73-jährige Angeklagte erklärte sich mit dem Strafmaß einverstanden. Schließlich müsse "Dummheit auch bestraft werden". Das Urteil von einem Jahr auf Bewährung ist noch nicht rechtskräftig.

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