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"Absoluter Tötungswille": 64-Jähriger in Köln wegen Totschlags von Frau verurteilt


64-Jähriger verurteilt
Ehefrau erschlagen: "Absoluter Tötungswille"

Von t-online, dpa, fe

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Landgericht in Köln (Symbolbild): Für die Verlesung der Anklage muss jetzt ein neuer Termin gefunden werden.Vergrößern des BildesDas Landgericht in Köln (Symbolbild): Ein Mann aus Lindlar muss für sieben Jahre ins Gefängnis. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Im März 2022 schlug ein Mann mit einer Hantelstange auf seine Ehefrau ein. Sie verstarb, er ist nun wegen Totschlags verurteilt worden.

Am 22. Dezember startete vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 64-Jährigen aus Lindlar. Am Mittwoch wurde nun das Urteil gegen den Mann gefällt, der seine Ehefrau erschlagen hat. Wegen Totschlags wurde der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau nach 43 Ehejahren mit mindestens fünf Schlägen mit der Stange einer Kurzhantel getötet hat. Die 63-Jährige starb kurz darauf im Krankenhaus an einem schweren Schädel-Hirntrauma.

Die Tat ereignete sich im März 2022. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sprach der vorsitzende Richter zum Prozessende davon, dass die Tötung der Frau das "tragische Ende einer Beziehung" gewesen sei. Die Ehe der beiden Lindlarer sei von einem "unfreiwilligem Miteinander" geprägt gewesen, von Beginn an hätte es zwischen dem Paar Differenzen und Konflikte gegeben. Der Mann und die Frau stammten aus dem Kosovo, ihre Ehe sei damals arrangiert worden.

Angeklagter nur vermindert schuldfähig

Der Angeklagte flüchtete nach der Tat in seinem Porsche Cayenne geflüchtet, verunglückte auf der Flucht aber und fuhr mit dem Wagen frontal gegen einen Baum. Dabei zog sich der heute 64-Jährige schwerste Verletzungen zu, die in einer Klinik behandelt werden mussten.

Im Urteil des Gerichts hieß es laut dpa, dass der 64-Jährige "mit absolutem Tötungswillen" handelte, als er seiner Frau mit der Hantelstange "mit voller Wucht und gezielt auf den Kopf" geschlagen hatte. Durch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sei er dabei jedoch nur vermindert schulfähig gewesen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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