t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Kölsch-Brauer von Kartell-Vorwürfen freigesprochen


Kölsch, Klüngel, Kartell?
Das schmeckt: Kölsch-Brauer gewinnen nach 15 Jahren gegen Kartellamt

Von Florian Eßer

31.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Eine Kellnerin schenkt Kölsch aus (Symbolbild): Nicht überall steigt der Preis.Vergrößern des Bildes
Ein Kranz Kölsch (Symbolbild): Drei Brauereien wurden von Kartell-Vorwürfen freigesprochen. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)

Gaffel, Früh und Erzquell sollen illegale Preisabsprachen getroffen haben. Vor dem Bundesgerichtshof wurden diese Vorwürfe nun entkräftet.

Es ging um Kölsch, Klüngel und Kartell-Vowürfe: Die drei Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell, die das Zunft-Kölsch produziert, wurden verdächtigt, sich an illegalen Preisabsprachen für ihre Biere beteiligt zu haben. Das behauptete zumindest das Kartellamt, das nun eine herbe Niederlage eingeschenkt bekam.

Die Vorwürfe gegen die Kult-Brauereien reichen 15 Jahre zurück. Die Preisabsprachen sollen schon bei einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbands NRW im September 2007 getroffen worden sein. Nun endlich hat der Karlsruher Bundesgerichtshof Gaffel, Früh und Erzquell freigesprochen.

Bußgeldzahlungen fallen weg

Schon 2021 hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Vorwürfe des Bonner Kartellamts ausgeräumt. Es habe keine Preisabsprachen gegeben, ergo sei auch das vermeintliche "Kölsch-Kartell" nicht existent gewesen. Das Urteil wurde seitdem geprüft und nun in letzter Instanz bestätigt. Laut des juristischen Fachmagazins "Juve" lösen sich mit dem Freispruch acht Millionen Euro an verhängten Bußgeldern "in Luft auf."

Das Urteil ist aber nicht nur ein Sieg für die Brauereien, sondern auch ein absolutes Novum: Einen Freispruch erster Klasse nach einem Bußgeldverfahren habe es bis dato nicht gegeben, so "Juve". Während die Entscheidung den Brauereien geschmeckt haben dürfte, stößt sie dem Kartellamt sicherlich sauer auf. So wie den Kölnern ein Alt.

Verwendete Quellen
  • meininger.de: BGH: Es gab kein Kölsch-Kartell
  • juve.de: BGH besiegelt Biersieg: Es gab kein Kölsch-Kartell
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website