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Erzbistum Köln: Pflegetochter verklagt Ex-Priester auf Schmerzensgeld


Über 800.000 Euro
Erzbistum Köln erneut auf Schmerzensgeld verklagt – Rekordsumme gefordert

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0259294052Vergrößern des Bildes
Ein Jesuskreuz vor dem Kölner Dom: Das Erzbistum Köln ist erneut auf Schmerzensgeld verklagt worden. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Melanie F. wurde von einem Ex-Priester des Erzbistums Kölns sexuell missbraucht. Nun fordert sie Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro.

Das Opfer eines wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ex-Priesters verklagt das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Mittwochsausgabe berichtet, verlangt die frühere Pflegetochter des Mannes diese Summe für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid.

Der Ex-Priester, Hans Bernhard U., war im Jahr 2022 wegen des Missbrauchs von insgesamt neun Mädchen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche seine Opfer zwischen 1993 und 2018 in insgesamt 110 Fällen sexuell missbraucht hatte.

Die heute 56-jährige Melanie F. war von U. in den späten 70er und frühen 80er Jahren sexuell missbraucht worden. Zweimal wurde sie dabei ungewollt schwanger. Der Fall wurde bekannt, weil F. im Jahr 2021 als Zeugin gegen U. aussagte.

Allerdings ist ihr Fall sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verjährt. Um den Prozess um die Schmerzensgeldforderung führen zu können, müsste das Erzbistum Köln darauf verzichten, die Verjährungsfrist geltend zu machen.

Luetjohann: Keine außergerichtliche Einigung mit Woelki erzielt

F.'s Anwalt Eberhard Luetjohann, der bereits in einem weiteren Missbrauchsfall im Kölner Erzbistum 300.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten erstritten hatte, sieht das Erzbistum wegen mangelnder Kontrolle in der Haftung. Das Gericht könne feststellen, "dass die Kirche rechtsmissbräuchlich gehandelt" habe, sagte Luetjohann im Interview mit der "Zeit". "In diesem Fall greift die Verjährung gar nicht."

Er habe den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bereits vergangenes Jahr angeschrieben, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. "Er hat nicht reagiert, und auch sonst niemand", sagte der Anwalt nun. Mittlerweile hätten sich rund 250 Missbrauchsbetroffene aus den Bistümern Köln, Essen und Trier an ihn gewandt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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