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Köln: Betroffenen-Organisation zeigt Kardinal Woelki an


Verdacht auf versuchten Prozessbetrug
Betroffenen-Organisation zeigt Kardinal Woelki an

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 24.06.2025Lesedauer: 2 Min.
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Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild): Er wurde von einer Betroffenen-Organisation angezeigt. (Quelle: IMAGO)
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Das Erzbistum Köln soll wichtige Dokumente in einem schweren Missbrauchsfall vorenthalten haben. Die Betroffenen-Organisation "Eckiger Tisch" stellt deswegen Strafanzeige bei der Kölner Staatsanwaltschaft.

Im Fall der Missbrauchsvorwürfe gegen einen ehemaligen Priester hat die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", mit drei Anwälten Anzeige gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erstattet. Das bestätigte ihr Sprecher und Geschäftsführer, Matthias Katsch, auf Anfrage von t-online. Zuerst hatten der WDR und der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet.

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Bei der Anzeige geht es um den Vorwurf möglichen Prozessbetrugs. Ein Sprecher des Erzbistums kündigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen an, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt.

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In dem Verfahren klagt eine 58-jährige Frau auf 830.000 Euro Schmerzensgeld. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht. Die Pflegetochter war in den 70er- und 80er Jahren Opfer geworden.

Das Erzbistum Köln bestreitet in dem Verfahren, dass es für die Taten des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. Das Gericht tendiert bisher auch zu dieser Meinung. Nächste Woche Dienstag (1. Juli) soll eine Entscheidung verkündet werden.

Hat das Erzbistum damals nicht richtig hingeschaut?

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Erzbistum wolle sich hier aus der Verantwortung stehlen. "Es ist völlig eindeutig, dass das Erzbistum damals in der Aufsicht über den Priester versagt hat, dass es die Warnzeichen nicht wahrgenommen hat, dass es weggeguckt oder nicht richtig hingeschaut hat." In einem Klageverfahren sei es immer so, dass das Opfer den Nachteil habe, alles beweisen zu müssen, während sich das Bistum nur hinstellen und sagen müsse: "Wissen wir nicht."

In diesem Fall aber hätten die Anwälte der Klägerin nun die Strafakte des verurteilten Täters einsehen können, und daraus ergebe sich eindeutig, wie stark das Erzbistum seinerzeit in die Entscheidung eingebunden gewesen sei, dem Priester das Sorgerecht für die heutige Klägerin und ihren Bruder zu übertragen. Das Erzbistum könne sich deshalb nicht hinstellen und vor Gericht das Gegenteil dessen behaupten, was sich aus den Dokumenten ergebe, so Katsch.

Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte, er könne den Eingang der Strafanzeige bisher nicht bestätigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Anfrage bei der Betroffeneninitiavie Eckiger Tisch
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