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CDU: Selbstanzeige wegen Parteispende an Kölner Verband


Geldstrafe möglich
CDU: Selbstanzeige wegen Parteispende an Kölner Verband

Von dpa
11.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Das Logo der CDU auf einem Parteitag (Symbolbild): Die Partei hat sich selbst angezeigt.Vergrößern des BildesDas Logo der CDU auf einem Parteitag (Symbolbild): Die Partei hat sich selbst angezeigt. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Hat der Kölner Kreisverband der CDU eine verbotene Parteispende erhalten? "Prophylaktisch" habe die Partei laut Medienberichten Selbstanzeige erstattet.

Die CDU hat nach einer Spende an ihren Kölner Kreisverband freiwillig eine Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung gemacht.

Das sei am 28. September "auf Wunsch und Hinweis des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Kreisverbandes Köln" erfolgt, hieß es von der Bundespartei am Dienstagabend auf dpa-Anfrage. Im Rahmen einer Überprüfung habe der Vorstand der Kölner CDU festgestellt, dass es sich bei einer Spende von 2017 um eine möglicherweise unzulässige Spende – eine sogenannte Erwartungsspende – gehandelt haben könnte. Das ARD-Politikmagazin "Kontraste" und "ZEIT Online" hatten zuvor über die Selbstanzeige der CDU-Bundesgeschäftsstelle berichtet.

"Der Landesverband NRW hat uns diesen Sachverhalt unverzüglich zur weiteren Veranlassung weitergeleitet", schilderte die Bundespartei weiter. Die Prüfung sei bisher nicht abgeschlossen. Über etwaige Konsequenzen könne man daher keine Auskunft geben. Die Medien berichteten, eine Parteispende von 50.000 Euro an die Kölner CDU 2017 könne illegal gewesen sein. Es handele sich um eine Zuwendung des inzwischen insolventen Immobilienentwicklers Gerchgroup AG aus Düsseldorf. Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Eingang der Selbstanzeige auf dpa-Anfrage.

Erwartungsspenden sind verboten

Sogenannte "Erwartungsspenden", die einer Partei "erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden", sind verboten. Ob der mögliche Verstoß den Verantwortlichen damals hätte auffallen müssen, ist nun von der Bundestagsverwaltung zu prüfen. Sollte die Spende unzulässig gewesen sein, müsste die CDU die 50.000 Euro zurückzahlen und mit einer Strafe bis 100.000 Euro rechnen. Die Strafe bei Parteispendenverfahren beträgt in der Regel die doppelte Summe der illegalen Spende.

Auf Nachfrage von "Kontraste" und "ZEIT", ob es eine politische Gegenleistung für die Spende gegeben habe oder eine solche erwartet worden sei, teilte ein Anwalt des ehemaligen Kölner CDU-Kreisvorsitzenden mit, die Spende sei ordnungsgemäß durchgeführt worden. Seinen Mandaten sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, es habe aus deren Sicht auch keine Gegenleistungen gegeben. Auch die Gerchgroup AG teilte den Medien mit, mit der Spende sei keine Gegenleistung verbunden gewesen. Die Firma hatte 2017 in Köln das "Laurenz Carré" in Dom-Nähe gekauft – ob ein Zusammenhang zu der Parteispende bestehe, sei unklar, hieß es in dem Medienbericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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