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Köln/Niederkassel: Prozess um Leiche in Gully startet vor dem Landgericht


Bewusstlos geschlagen, dann totgestochen
Leiche in Gully – Prozess in Köln beginnt

Von t-online, fe

Aktualisiert am 05.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Kanaldeckel neben einer Landstraße in Niederkassel-Lülsdorf: Hier hat ein Passant eine kopfüber steckende Leiche in einem Kanalschacht entdeckt hat.Vergrößern des BildesKanaldeckel neben einer Landstraße in Niederkassel-Lülsdorf: Hier hat ein Passant die Leiche gefunden. (Quelle: Thomas Banneyer)
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In einem Gully wird eine Leiche gefunden, ein Bekannter soll den Mann getötet haben. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

Am 12. März dieses Jahres machte ein Passant in Niederkassel eine grausige Entdeckung: Aus einem Gully an einer Landstraße ragten die Füße eines Toten. Die Leiche des Mannes steckte kopfüber in dem Schacht. Seit Dienstag muss sich vor dem Kölner Landgericht der Mann verantworten, der seinen Bekannten ermordet und dessen Körper in den Gully geworfen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der 41-Jährige und das Opfer in dessen Wohnung in Köln-Langel, unweit von Niederkassel, gestritten haben. Das Opfer soll den Angeklagten dabei aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen, woraufhin dieser auf seinen Bekannten einschlug und -trat. Dabei soll er auch Gesicht sowie Kopf des Opfers traktiert und tödliche Verletzungen zumindest in Kauf genommen haben.

Das Motiv ist weiterhin unklar

Als der Mann bewusstlos wurde, habe der 41-Jährige laut Anklage den endgültigen Entschluss gefasst, das Opfer zu töten. Mit einem Messer soll er mehrfach in den Rücken und den Hals des Mannes eingestochen haben, der schließlich an Blutverlust starb. Schließlich habe er die Leiche in eine Schubkarre gelegt und zu jenem Gully gebracht haben, in dem ihn der Passant an jenem Sonntagmorgen fand. Warum der Streit zwischen den Männern derart eskalierte, ist unklar.

Der Prozess gegen 41-Jährigen ist auf zehn Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für Ende Januar erwartet. Sollte der Angeklagte des Totschlags für schuldig gesprochen werden, steht für ihn die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik im Raum.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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