Es gilt ab dem 1. Juli Dürre und Hitze: Stadt Köln reagiert mit Verbot

Wenig Regen und Hitze machen den Gewässern in Köln zu schaffen. Die Stadt Köln erlässt deswegen eine Allgemeinverfügung.
Die Stadt Köln verbietet die Entnahme von Wasser aus den Bächen im Stadtgebiet. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung entlassen, das Verbot gilt ab Dienstag (1. Juli). Die Stadt begründet den Schritt den geringen Niederschlägen im Frühjahr – dadurch würde die Gewässer unter einer extremen Trockenheit leiden. "Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, manche haben bereits überhaupt kein Wasser mehr", heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Das Verbot gilt für alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Auf der linken Rheinseite sind explizit der Pletschbach, der Frechener Bach, der Duffesbach und Gleueler Bach von dem Verbot betroffenen.
- Hitze und Dürre in Köln: Stadt reagiert mit Verbot für alle Kölner
Dürre in Köln: Zwei Bäche sind bereits trocken
Zu den rechtsrheinischen Bächen zählen unter anderem der Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach, die laut Stadt bereits extrem niedrige Wasserstände zeigen. Die ebenfalls rechtsrheinischen Bäche Selbach, Flehbach und Wasserbach seien bereits vollständig trocken. "Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen", so die Stadt.
Das Verbot richtet sich insbesondere – aber nicht nur – an Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an den Fließgewässern liegen. "Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer", erklärt die Stadt.
Dürre hat weitreichende Folgen für Tiere und Pflanzen
Durch die niedrigen Wasserstände sinke die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steige. Das führe zu einer "massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes sowie zu einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen."
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2025 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden.
- Pressemitteilung der Stadt Köln vom 30. Juni 2025 (per E-Mail)