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Köln: Schwarze Magie und Mord - Mann soll Frau getötet haben


Ungewöhnlicher Fall vor Gericht
Schwarze Magie und Mord: Kölner soll Frau getötet haben

Von dpa
06.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau mit einem "Heilstein" auf der Stirn (Archivbild): Die Steine sollen in dem Fall eine Rolle spielen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau mit einem "Heilstein" auf der Stirn (Archivbild): Die Steine sollen in dem Fall eine Rolle spielen. (Quelle: imago stock&people)

Ein Kölner steht vor Gericht, da er in Pakistan eine bewusstlose Frau erdrosselt haben soll. "Heilsteine" und "Schwarze Magie" sollen ihr zum Verhängnis geworden sein.

Das Kölner Landgericht verhandelt aktuell einen ungewöhnlichen Fall. Ein Mann aus Köln soll vor zwölf Jahren eine Frau ermordet haben – über 5.000 Kilometer von Köln entfernt. Die Anklage wirft dem 45-Jährigen vor, sein Opfer im Nordosten Pakistans erdrosselt zu haben, in einem Ort namens Lahore. Die Leiche soll er in einem Wassergraben entsorgt haben, gefunden wurde der Körper der Frau jedoch nie.

Der Angeklagte sei ein Deutscher pakistanischer Abstammung. Bei dem Opfer soll es sich um eine Kanadierin mit indischen Wurzeln gehandelt haben, die der 45-Jährige nur wenige Tage vor der Tat in der Schweiz kennengelernt habe. Die Frau habe sich für "Schwarze Magie" interessiert – und der Angeklagte soll sich als Fachmann dafür ausgegeben haben. Laut der Staatsanwaltschaft hat die Frau bei dem Mann wiederholt angebliche "Heilsteine" gekauft und viel Geld bezahlt.

Landgericht Köln: Frau betäubt und erdrosselt

Der Angeklagte soll die Frau im Jahr 2012 schließlich mit einem Komplizen nach Lahore gelockt haben – er habe ihr vorgespielt, eine "Heilstein"-Auktion besuchen zu wollen. Die Männer hätten die Frau vom Flughafen abgeholt und ihr einen Tee spendiert, in den sie Beruhigungsmittel gemischt haben sollen. Als die Frau bei einer Autofahrt bewusstlos wurde, soll der Angeklagte sie mit einem Seil erdrosselt haben. Das Motiv ist unklar.

Der Fall wird in Köln verhandelt, da die deutsche Justiz auch Verbrechen verfolgen kann, die von Deutschen im Ausland begangen werden. Zudem liefere Deutschland eigene Staatsangehörige nicht in Länder außerhalb der EU aus. Bei einer Verurteilung in Pakistan würde dem Mann dort die Todesstrafe drohen. Dem Mann wird heimtückischer Mord vorgeworfen.

Am ersten Prozesstag am Dienstag ließ der Angeklagte die Vorwürfe von seinem Anwalt dementieren. Das Landgericht hat neun weitere Verhandlungstage bis Januar angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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