Abplatzungen am Beton Parkchaos droht: Tiefgarage am Dom muss saniert werden

Parkplatznot in der Kölner Innenstadt: Nachdem rund 450 Parkplätze wegfallen, muss jetzt auch die zentrale Tiefgarage am Kölner Dom saniert werden.
Um die 450 Parkplätze sollen nach einem Vorfall im März in Humboldt/Gremberg, bei dem ein falsch geparktes Auto die Rettung eines Brandopfers verzögerte, in der Kölner Innenstadt gestrichen werden. Zentral in der Innenstadt parken, wird zukünftig also zu einer Herausforderung. Jetzt gibt es außerdem ein neues Problem: Denn eine zentrale Tiefgarage in der Innenstadt soll umfassend saniert werden.
Die im Jahr 1971 eröffnete Tiefgarage am Dom weist altersbedingte und bauwerkstypische Schäden auf, die durch das Eindringen von Tausalz in den Stahlbeton entstanden sind. Abplatzungen am Beton machen eine Instandsetzung notwendig, wie ein Stadtsprecher gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" bestätigte. Ein präziser Zeitplan für die Sanierung sei noch nicht vorhanden, jedoch soll kurzfristig mit der Planung für die Nordhalle begonnen werden, gefolgt von der Südhalle.
Tiefgarage soll weiterhin genutzt werden – mit Einschränkungen
Während der Bauarbeiten soll die Tiefgarage möglichst weiterhin genutzt werden, wobei einzelne Bereiche gesperrt werden könnten. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass einige Parkplätze dauerhaft an das Hotel Excelsior Ernst und das bald wiedereröffnende Dom-Hotel vermietet sind. Laut der Bayerischen Versorgungskammer als Eigentümer des Hotels wird die Zufahrt künftig über die Tiefgarage erfolgen.
Zusätzlich plant die Stadt Köln, einen Bereich für Fahrräder in der Tiefgarage zu schaffen, nachdem eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse würden jetzt verwaltungsintern und dezernatsübergreifend geprüft, so ein Sprecher gegenüber dem "Kölner Stadtanzeiger". Diese Maßnahme könnte dazu führen, dass ein Teil der bisherigen 520 Stellplätze für Autos entfällt.
- Artikel von t-online
- ksta.de: "Stadt muss wichtige Tiefgarage in der Kölner Innenstadt sanieren" vom 8. Mai 2025