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Köln: Alkoholverbot am Brüsseler Platz


Neue Regeln gegen den Lärm
Alkoholverbot am Brüsseler Platz

Von t-online, snh

14.05.2025 - 12:51 UhrLesedauer: 1 Min.
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Michaelskirche am Brüsseler Platz: Neuer Alkoholbann soll den Lärm im lebendigen Viertel mindern. (Quelle: IMAGO/Gerd Harder/imago)
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Auf dem beliebten Brüssler Platz ist der Konsum von Alkohol ab Donnerstag, 15. Mai, zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Die Stadt reagiert damit auf anhaltende Lärmprobleme.

Die Stadt Köln hat ein tägliches Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot für den Brüsseler Platz und die umliegenden Straßen eingeführt. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gilt das Verbot ab Donnerstag, 15. Mai, jeweils zwischen 22 und 6 Uhr.

Hintergrund der Maßnahme sind anhaltende Lärmbelastungen durch Feiernde, die laut Stadt eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner darstellen. Zuvor hatte die Verwaltung ein nächtliches Verweilverbot verhängt, das jedoch nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. April ausgesetzt werden musste. Das Gericht hatte stattdessen ein Alkoholverbot als milderes Mittel empfohlen.

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"Alkohol führt dazu, dass sich Menschen enthemmt verhalten", begründet die Stadt ihre Entscheidung. Durch das Verbot soll die Attraktivität des Platzes reduziert und die Lärmbelastung verringert werden. Bei Verstößen drohen Sanktionen: Beim ersten Verstoß wird ein Zwangsgeld von 100 Euro fällig, bei Wiederholungstätern steigt der Betrag.

Von dem Verbot ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe, die in ihren Außenbereichen bis 22 Uhr und in Innenbereichen auch länger Alkohol ausschenken dürfen. Allerdings dürfen Gäste keine offenen alkoholischen Getränke mit nach draußen nehmen, etwa zum Rauchen.

Die Stadt hatte seit 2011 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Lärmprobleme zu lösen – darunter den Einsatz von Mediatoren und Sicherheitspersonal sowie Vereinbarungen mit Kiosken zum Verkaufsstopp von Alkohol. Da keine dieser Maßnahmen zur ausreichenden Lärmreduzierung führte, greift die Verwaltung nun zum Alkoholverbot auf Grundlage des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Köln vom 14. Mai 2025 (per E-Mail)
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