Urheberrecht verletzt Gerhard Richter erhält Schadenersatz für Fotos aus Kölner Dom

Rund 10.000 Euro erhält der Kölner Künstler Gerhard Richter, weil eine Bildagentur unerlaubt Fotos seines berühmten Kirchenfensters im Kölner Dom vermarktet hat.
Der weltbekannte Künstler Gerhard Richter bekommt rund zehntausend Euro Schadenersatz für Fotos eines von ihm gestalteten Fensters im Kölner Dom. Richter profitiert von einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gegen eine Bildagentur, die insgesamt 35.000 Euro wegen Verletzung von Urheberrechten durch Fotos aus dem Kölner Dom zahlen soll. Ursprünglich sollte die Agentur sogar 100.000 Euro zahlen, das OLG reduzierte aber eine Entscheidung des Landgerichts Köln.
Die Agentur hatte dem Urteil zufolge in einer Bilddatenbank Fotografien aus dem Innern des Doms zur kommerziellen Nutzung angeboten. In dem Verfahren ging es um insgesamt rund 220 Fotos, darunter auch einige des "Richter-Fensters".
Die Agentur kann sich laut Oberlandesgericht nicht darauf berufen, die Bildrechte nicht selbst überprüfen zu müssen, sondern dies den jeweiligen Fotografen überlassen zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts ist die Agentur selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich. Sie habe ihre Prüfpflichten fahrlässig verletzt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
- Nachrichtenagentur dpa