Munition im Handgepäck Polizei entdeckt Patrone bei Kontrolle am Flughafen

Ein 60-jähriger Mann will mit einer scharfen Patrone im Handgepäck verreisen. Die Bundespolizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein – auch gegen einen befreundeten Sportschützen.
Bei einer Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn haben Sicherheitskräfte am Donnerstagnachmittag eine scharfe Patrone im Handgepäck eines 60-jährigen Reisenden entdeckt. Die Kontrolle fand gegen 14.20 Uhr statt. Die Bundespolizei brachte den Mann gemeinsam mit einer Begleitperson zur Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle. Bei der sichergestellten Munition handelt es sich um eine geladene Randfeuerpatrone, wie sie typischerweise bei der Kleintierjagd eingesetzt wird.
In einer ersten Spontanäußerung gab der Mann an, die Patrone von einem befreundeten Sportschützen erhalten zu haben. Nach der polizeilichen Belehrung machte er keine weiteren Angaben.
Die Ermittler kontaktierten daraufhin den genannten Freund telefonisch. Auch ihm wurde der Tatvorwurf – die unzulässige Überlassung von Munition – eröffnet. Eine Abfrage im Nationalen Waffenregister bestätigte, dass der Mann im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte ist.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten beide Personen. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Laut Bundespolizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefährdung der Luftsicherheit.
- Presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei vom 18. Juli 2025
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