t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Verwaltung präsentiert Qualitätsvorgaben für E-Scooter


Ausleihsysteme und Verbote
Stadt Köln präsentiert Vorgaben für E-Scooter-Verleih

Von t-online
14.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Mann auf E-Scooter (Symbolbild): Die Stadt Köln hat nun Qualitätsvorgaben aufbereitet.Vergrößern des BildesMann auf E-Scooter (Symbolbild): Die Stadt Köln hat nun Qualitätsvorgaben aufbereitet. (Quelle: Christoph Soeder/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wie beim Fahrradverleih hat die Stadtverwaltung Köln nun auch Qualitätsvorgaben für E-Tretroller entwickelt. Anbieter müssen dafür ein sogenanntes Qualitäts-Agreement unterzeichnen.

Das Agreement umfasst sechs verschiedene Punkte: Neben der grundsätzlichen Regelung, die sich an der StVO orientiert, gelten außerdem Vorschriften in Bezug auf Parkmöglichkeiten der Scooter, der Qualitätssicherung, des Feedbackprozesses und Kundenservices sowie der Beendigung des Leihangebots.

Das sind die wichtigsten Informationen:

Die Elektroroller dürfen beispielsweise nicht auf dem Platz des Kölner Doms stehen, da dieser ganztägig als Evakuierungs- und Rettungsfläche freigehalten werden muss. Außerdem dürfen nicht mehr als fünf Scooter an einer Stelle stehen. Auch bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen muss der Anbieter reagieren und die Tretroller umparken.

Außerdem muss jedes Gefährt innerhalb von vier Wochen kontrolliert werden – Nicht nur, um zu garantieren, dass die Roller fahrtüchtig und sicher sind, sondern auch um zu prüfen, ob sie richtig abgestellt wurden. Die Anbieter müssen deshalb sämtliche Daten offen legen.

Sollten Beschwerden eingehen, muss das Unternehmen diese innerhalb von 24 Stunden prüfen. Ansonsten werden die Scooter kostenpflichtig abgeschleppt. Deshalb ist es wichtig, Behebungen und Co. zu protokollieren und der Verwaltung zu melden.

Details und weitere Informationen zum Agreement können bei der Stadt Köln eingesehen werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Köln
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website