Ausleihsysteme und Verbote Stadt Köln präsentiert Vorgaben für E-Scooter-Verleih
Wie beim Fahrradverleih hat die Stadtverwaltung Köln nun auch Qualitätsvorgaben für E-Tretroller entwickelt. Anbieter müssen dafür ein sogenanntes Qualitäts-Agreement unterzeichnen.
Das Agreement umfasst sechs verschiedene Punkte: Neben der grundsätzlichen Regelung, die sich an der StVO orientiert, gelten außerdem Vorschriften in Bezug auf Parkmöglichkeiten der Scooter, der Qualitätssicherung, des Feedbackprozesses und Kundenservices sowie der Beendigung des Leihangebots.
Das sind die wichtigsten Informationen:
Die Elektroroller dürfen beispielsweise nicht auf dem Platz des Kölner Doms stehen, da dieser ganztägig als Evakuierungs- und Rettungsfläche freigehalten werden muss. Außerdem dürfen nicht mehr als fünf Scooter an einer Stelle stehen. Auch bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen muss der Anbieter reagieren und die Tretroller umparken.
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Außerdem muss jedes Gefährt innerhalb von vier Wochen kontrolliert werden – Nicht nur, um zu garantieren, dass die Roller fahrtüchtig und sicher sind, sondern auch um zu prüfen, ob sie richtig abgestellt wurden. Die Anbieter müssen deshalb sämtliche Daten offen legen.
Sollten Beschwerden eingehen, muss das Unternehmen diese innerhalb von 24 Stunden prüfen. Ansonsten werden die Scooter kostenpflichtig abgeschleppt. Deshalb ist es wichtig, Behebungen und Co. zu protokollieren und der Verwaltung zu melden.
Details und weitere Informationen zum Agreement können bei der Stadt Köln eingesehen werden.
- Pressemitteilung der Stadt Köln