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Corona in Köln: Kita-Öffnung und Kinderbetreuung – Wie geht es weiter?


Notbetreuung, Beiträge und Co.
Kinderbetreuung in Corona-Krise – alles, was Sie in Köln wissen müssen

Von t-online, tme, vss

Aktualisiert am 20.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Zeichnung mit Grüßen an Kinder an einer Kita: Die Kinderbetreuung ist für viele Eltern in der Corona-Krise eine große Herausforderung (Symbolbild).Vergrößern des BildesEine Zeichnung mit Grüßen an Kinder an einer Kita: Die Kinderbetreuung ist für viele Eltern in der Corona-Krise eine große Herausforderung (Symbolbild). (Quelle: Contini/imago-images-bilder)
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Die Coronavirus-Pandemie hat Köln nach wie vor im Griff. Auch auf Kindertagesstätten hat die Krise enorme Auswirkungen. Alles, was Sie zum Thema Kinderbetreuung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Seit Wochen ist der gewohnte Kita-Betrieb in Deutschland eingestellt. In Nordrhein-Westfalen wird das auch vorerst so bleiben. Bei vielen Eltern bleiben aber offene Fragen, die wir Ihnen beantworten möchten.

1. Wann öffnen die Kindertagesstätten wieder?

Während Schulen ab dem 27. April wieder schrittweise öffnen, bleiben Kindertagesstätten in Köln wegen der Corona-Krise weiterhin geschlossen. Wann genau der gewohnte Betrieb wieder aufgenommen wird, ist noch unklar. In Köln wurde das Betretungsverbot für Kindertagesstätten bis zum 3. Mai verlängert. Jedoch gibt es Einrichtungen für Notbetreuung.

2. Wer darf die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Kindernotbetreuung steht Eltern zur Verfügung, die "in Bereichen der kritischen Infrastruktur" tätig sind und deshalb an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. So muss ein Elternteil im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege arbeiten. In Nordrhein-Westfalen und damit auch in Köln zählen außerdem Tätigkeiten im Einzelhandel, in der Getränkeherstellung oder etwa Hausmeisterdienste dazu (eine vollständige Auflistung finden Sie hier). Wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in sonstigen kritischen Bereichen der Infrastruktur beruflich tätig sind, haben sie ebenso Anspruch auf eine Notbetreuung. Die Tätigkeit ist in Köln durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

Voraussetzung für eine Notbetreuung ist jedoch, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Auch sonst dürfen keine Quarantänemaßnahmen vorliegen. Das Land NRW will ab dem 27. April die stufenweise Öffnung für erwerbstätige Alleinerziehende vollziehen.

3. Müssen Kita-Gebühren weiterhin entrichtet werden?

In Köln hat der Rat am 26. März beschlossen, auf Kita-Gebühren für den April zu verzichten. Der Beitrag wird nicht eingezogen und erstattet, falls er bereits entrichtet wurde. Die Stadt bittet jedoch um Geduld bei der Rückerstattung.

4. Welche Optionen gibt es, wenn keine Notbetreuung in Frage kommt?

Falls keine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf, gilt es eine Alternative zu finden. Eine Möglichkeit könnte sein, Urlaub für die Zeit in Anspruch zu nehmen. Andere Arbeitgeber ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsort, zum Beispiel durchs Homeoffice. Das Land NRW bittet jedoch darum, keine Personen die Kinderbetreuung zu verantworten, die nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts als Risikogruppe gelten. Also etwa Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen. Es wird empfohlen, dass Kinder selbst betreut werden sollen, auch um eventuelle Ansteckungen zu vermeiden.

5. Wie geht es nun weiter?

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat unter der Leitung der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept erarbeitet, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Das nächste Treffen von Bund und Ländern ist allerdings erst am 30. April. Bis dahin müssen sich Eltern wohl noch gedulden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stadt Köln: Informationen zur Kinderbetreuung
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