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Köln: Ex-Islamist nannte Polizisten "Spinner" – Geldstrafe wegen Beledigung


Geldstrafe wegen Beleidigung
Ex-Islamist nannte Polizisten "Spinner"


10.03.2021Lesedauer: 2 Min.
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Der Ex-Islamist mit seinem Verteidiger Mutlu Günal vor dem Kölner Amtsgericht: Geldstrafe wegen Beleidigung.Vergrößern des Bildes
Der Ex-Islamist mit seinem Verteidiger Mutlu Günal vor dem Kölner Amtsgericht: Geldstrafe wegen Beleidigung. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung wurde ein 36-Jähriger 2016 auf Bewährung verurteilt – gegen die Auflagen verstieß er jedoch, nun kam auch noch eine Verurteilung wegen Beleidigung hinzu.

"Spinner" und "Volldepp" sind nicht die heftigsten Beleidigungen, die zu einer Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht führen können, "Pisser" ist schon eine andere Hausnummer. Gegenüber Polizisten sollte man allerdings keinen dieser Kraftausdrücke verwenden – schon gar nicht, wenn man gerade wegen laufender Bewährung zu einem richterlich angeordneten Termine vorstellig wird.

Genau das tat jedoch ein 36-Jähriger, der aktuell in der Justizvollzugsanstalt Köln einsitzt. In seiner Verhandlung gab sich der schlanke, etwas geneigt gehende Mann ruhig, lediglich sein hochgezwirbeltes, halblanges Haar ließ ihn ein wenig auffällig aussehen.

Seine Vorgeschichte jedoch hat es in sich: Zwischen 2008 und 2013 hat der Deutsche mit somalischen Wurzeln versucht, sich einer islamistischen Terrorbewegung anzuschließen. Dabei sollte sein Weg zunächst nach Uganda führen, was sich jedoch als erfolgloses Unterfangen darstellte. Im Jahr 2013 reiste er von Deutschland nach Somalia. Dort wollte der Organisation "Al-Shabaab" beitreten, die zum Al-Kaida-Netzwerk gehört.

Islamisten fanden den Anwärter zu kritisch

Hier fiel er jedoch als unbequemer Querkopf auf und stellte so viele Fragen, dass die Terroristen ihn schließlich für einen ausländischen Spion hielten. Bevor er 2014 wieder nach Deutschland abgeschoben wurde, inhaftierten und folterten die Islamisten ihn mehrere Monate lang in einem ihrer Gefängnisse.

Mit Blick auf diese Zeit, aber auch, weil er letztlich kein Mitglied der Organisation wurde, setzten die Frankfurter Richter im Jahr 2016 die Haftstrafe zur Bewährung aus – allerdings für die maximal mögliche Zeit von fünf Jahren. So lange sollte der junge Mann, der inzwischen Student geworden war, engmaschig kontrolliert werden. Dazu gehörten auch wöchentliche Termine bei der Polizei.

Dies war also der Anlass für die Begegnung am 5. August 2019. Die Verurteilung lag zu jenem Zeitpunkt schon über drei Jahre zurück – und ihre Folgen wurden dem jungen Mann offensichtlich langsam lästig: Er nahm es mit den Verabredungen nicht mehr so genau, einige der Termine ließ er ausfallen. Dass die Beamten das meldeten, sorgte bei ihm allerdings für Frust, schließlich stand seine Bewährung auf dem Spiel. Doch statt Reue zu zeigen, ließ er seinem Ärger freien Lauf.

Angeklagter akzeptiert den Strafbefehl

"Ihr könnt mich mal alle, ihr Pisser", sagte er zu den Beamten. Einen von ihnen nannte einen "Volldeppen", fragte auch einen der Polizisten, ob dessen Kollege „seine Drogen bräuchte“, titulierte einen der Ordnungshüter als "Spinner" und fragte, ob dieser "fertig mit dem Müll" sei. Die Beamten sahen sich daraufhin beleidigt, sodass es zur Anzeige kam.

Gegen den 36-Jährigen erging ein Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein, den er nun jedoch im Zusammenhang mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht zurücknahm.

Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. Schon vorher war entschieden worden, dass er aufgrund seiner Bewährungsversäumnisse die Haftstrafe absitzen muss.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Verhandlung
  • OLG Frankfurt am Main: Pressemitteilung vom 7.7.2016
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