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Köln: Land weitet Beschränkungen im Einzelhandel nach Gerichtsurteil aus


Nach Gerichtsbeschluss
NRW weitet Beschränkungen für Einzelhandel aus

Von afp
Aktualisiert am 22.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Blick in die Kölner Innenstadt (Archivbild): Termin-Shopping gilt nun auch für Buchhandlungen und Gartenmärkte, nachdem ein Gericht die anderen Einzelhändler benachteiligt sah.Vergrößern des BildesBlick in die Kölner Innenstadt (Archivbild): Termin-Shopping gilt nun auch für Buchhandlungen und Gartenmärkte, nachdem ein Gericht die anderen Einzelhändler benachteiligt sah. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
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Mit Kundenbegrenzung und festen Shopping-Terminen wurden manche Einzelhändler unzulässig benachteiligt, urteilte ein Gericht. Darum gelten die Regeln jetzt auch für Buchhandlungen und Gartenmärkte

Als Reaktion auf ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat das Land die Beschränkungen für den Einzelhandel ausgeweitet. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die Terminbuchung bleiben damit nicht nur bestehen, sondern werden auch auf mehr Geschäfte als zuvor ausgeweitet, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom Montag hervorgeht. Demnach gelten diese Beschränkungen ab sofort auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte, die seit dem 8. März ohne Terminvergabe öffnen durften.

Mit ihrer angepassten Coronaschutzverordnung setze die Landesregierung die Maßgaben des Gerichts konsequent um, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die vorgesehen erweiterten Terminbuchungen seien aus "Gleichheitsgründen" vorgesehen. "Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat", erklärte Laumann. Alles Weitere sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.

Beschränkungen grundsätzlich verhältnismäßig

Wenige Stunden zuvor hatte das OVG die Corona-Regelungen im Einzelhandel wegen "unzulässiger Differenzierungen" teilweise gekippt, weil diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen. Grundsätzlich stufte das Gericht Beschränkungen für den Einzelhandel jedoch als verhältnismäßig ein.

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Das Land habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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