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Köln: Wurde Elfi Scho-Antwerpes sexuell belästigt? – Entscheidung vertagt


Entscheidung am Amtsgericht vertagt
Wurde Kölns OB-Stellvertreterin Opfer sexueller Belästigung?


07.04.2021Lesedauer: 2 Min.
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Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (Archivbild): Die SPD-Politikerin soll auf dem Kölner CSD sexuell belästigt worden sein.Vergrößern des Bildes
Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (Archivbild): Die SPD-Politikerin soll auf dem Kölner CSD sexuell belästigt worden sein. (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)

Vor dem Amtsgericht Köln ist ein 34-Jähriger angeklagt. Er soll die damalige Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes unsittlich berührt haben, als sie beim CSD in der Innenstadt Kondome verteilte. Der Angeklagte sagt, er habe sie nur auf Abstand halten wollen.

Sehr unterschiedliche Darstellungen prallten aufeinander, als am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht eine Anklage wegen sexueller Belästigung verhandelt wurde. Angeklagt war ein geschiedener Familienvater aus Frechen, der in der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2020 in der Schaafenstraße unterwegs war. Hier soll der 34-Jährige der Kölner Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (SPD), an die Brust gefasst haben.

Die Politikerin und Stellvertreterin von OB Henriette Reker, die sich in der Aids-Hilfe engagiert, war in Köln unterwegs, um anlässlich des Christopher Street Days Kondome zu verteilen. Im Zeugenstand berichtete sie, dass Teams des Ordnungsamtes damit beschäftigt gewesen seien, mit Blick die Corona-Abstandsmaßnahmen Grüppchenbildung zu vermeiden. Da sie selbst "in der Szene bekannt" sei, habe sie die Einsatzkräfte unterstützen wollen und Feiernde gemahnt: "Haltet Abstand!"

Darauf hätten auch alle gut reagiert – bis auf den Angeklagten. "Er kam immer näher, wir waren fast Nasenspitze an Nasenspitze", beschrieb Scho-Antwerpes. Sie habe ihn aufgefordert, er solle fernbleiben, aber: "Dann ist er an meine Brust gegangen. Ich bin daraufhin laut geworden und habe ihm gesagt, solches Verhalten sei inakzeptabel. Aber er wollte sich nicht entschuldigen."

Der Angeklagte erlebte die Begegnung, wie er schilderte, ganz anders: "Da kam eine Frau auf uns zu, die ich nicht kannte", erinnerte sich der Mann. Sie habe um Abstand gebeten. Er habe ihr gesagt: "Halt doch selber Abstand!" Weil sie keine Ruhe gegeben habe, habe er sie mit dem Arm von sich weggestoßen. "Es gab eine Berührung, aber die war nicht sexuell. Ob an der Brust oder an der Schulter, das weiß ich nicht", so seine Aussage.

"Er hat zugedrückt"

Die 68-Jährige ist sich jedoch sicher, von dem jungen Mann sexuell belästigt worden zu sein: "Das war ein gezielter Griff, er hat zugedrückt. Ich hatte ein T-Shirt an, da merkt man, wenn einer zugreift", versicherte die Politikerin. Der Angeklagte berief sich auf einen Freund, der zu seinen Gunsten aussagen könne – leider hatte dieser ihn aber am Verhandlungstag versetzt und war trotz einer Ladung nicht erschienen.

Die Richterin verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld, war aber ihrerseits unschlüssig, ob er gebraucht würde. Nicht so der Staatsanwalt: "Bei Aussage gegen Aussage kommen wir nicht darum herum, den Zeugen zu hören", befand er. In einem Fortsetzungstermin am 21. April soll nun mit Hilfe der Zeugenaussage geklärt werden, ob es sich um eine sexuelle Belästigung oder doch nur um eine unwillkürliche Berührung gehandelt hat.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit einem Sprecher des Amtsgerichts sowie weiteren Zeugen im Gerichtssaal
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