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Prozess in Köln: 30-Jähriger stach auf Kioskbetreiber ein – versuchter Mord?


Mordversuch in Ehrenfelder Kiosk?
Angeklagter: "Möchte nicht im Gefängnis sterben"


Aktualisiert am 18.05.2021Lesedauer: 3 Min.
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Der Angeklagte bespricht sich vor Prozessbeginn mit einem Dolmetscher (links) und seinem Verteidiger.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte bespricht sich vor Prozessbeginn mit einem Dolmetscher (links) und seinem Verteidiger. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Nach einer Messerattacke in einem Ehrenfelder Kiosk ist ein 30-Jähriger vor dem Kölner Landgericht angeklagt. Er soll gezielt versucht haben, den Kioskbetreiber zu töten.

Montagmittag in einem Kiosk auf der Venloer Straße: Weder Zeit noch Ort sprechen dafür, hier etwas anderes zu erwarten als den üblichen bunten Ehrenfelder Alltag. Doch am 29. Juni des vergangenen Jahres wurde eines der Büdchen im Veedel Schauplatz eines blutigen Gewaltverbrechens. Ein Mann griff den Inhaber an und schnitt ihm mit einem Messer acht Zentimeter tief in den Rücken. Über 20 Zentimeter zog sich der fingertiefe Schnitt, der im nahegelegenen St.-Franziskus-Hospital versorgt werden musste.

An diesem Montag begann vor dem Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen versuchten Mord vor. Der Händler sei dem Angriff arg- und wehrlos ausgeliefert gewesen. "Erst, als ein Mitarbeiter zu Hilfe kam und den Eindringling mit einer Flasche bewarf, gelang es, ihn aus dem Laden zu vertreiben", so der Staatsanwalt.

Mit dem Vorwurf des Mordes geht die Annahme einher, dass die Tat geplant war. Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Opfer in einem Interview mit dem "Express" die Vermutung geäußert, dass sein Angreifer ein Auge auf eine Mitarbeiterin geworfen hatte und eifersüchtig sei.

Angeklagter: Corona-Schutzmaske widerspreche Tötungsabsicht

Mit den Angaben des Angeklagten deckt sich das nicht. Zwar äußerten sich zu Beginn des Verfahrens weder er selbst noch sein Verteidiger, doch die Richter der 5. Großen Strafkammer verlasen eine Aussage, die der Angeklagte vorab gemacht hatte. Darin bestreitet er nicht die Tat, stellt aber ihre Vorgeschichte ganz anders dar.

"Ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht und bin sehr reumütig", heißt es zunächst. Den Tötungsversuch bestreite er aber. Als Indiz dafür führte seine Mund-Nasen-Maske an: Die will er getragen haben, um das Leben des anderen vor einer etwaigen Corona-Infektion zu schützen. Das spreche ganz offensichtlich gegen die Tötungsabsicht.

Er sei am fraglichen Tag mit seiner Freundin unterwegs gewesen, zu Fuß, jedoch ein Fahrrad schiebend. Ein fremder Autofahrer habe ihn als "Junkie" beschimpft, eine Flasche geworfen, die seine Freundin am Arm getroffen habe, und sei dann "mit quietschenden Reifen" davongefahren. Darüber erbost, habe er sich auf sein Fahrrad gesetzt und die Verfolgung aufgenommen – zunächst vergebens, dann jedoch glaubte er, den Mann in einem Laden wiederzuerkennen.

"Ich wollte fragen, warum er sie bewirft. Leider kam mir nicht in den Sinn, die Polizei zu rufen", zitierten die Richter aus der Aussage des Angeklagten. Es sei ihm dann eingefallen, dass er ein Messer bei sich habe, "ein sehr kleines Taschenmesser. Mit einem Taschenmesser kann nicht das Leben einer Person gefährdet werden." Damit habe er den Mann angegriffen.

Fingertiefer Schnitt: "Nur die Haut"

Ob des Gegenangriffes durch einen Kiosk-Mitarbeiter zeigte er sich erbost und meinte: Der hätte ja auch versuchen können, die Polizei zu rufen oder die Kontrahenten auseinanderzubringen. Stattdessen hätte dieser aber eine Flasche geworfen, die ihn beinahe "wie ein Schmiedehammer" am Kopf getroffen hätte. Dies habe ihn selbst fast das Leben gekostet. Im Übrigen habe er durchaus erwogen, sich nach der Tat der Polizei zu stellen, "aber ich habe auch an meine kranke Mutter gedacht, der ich beistehen musste".

Nur ihretwegen sei er nach Albanien gefahren. Dort wurde er jedoch festgenommen und sitzt seit Dezember in Deutschland in Untersuchungshaft. "Ich möchte nicht im Gefängnis sterben", so sein Appell. Ein Bedauern in Richtung des Opfers war den Worten allerdings nicht zu entnehmen, eher schon ein Abtun der dokumentierten Schnittwunden: "Nur die Haut war verletzt."

Das Verfahren wird fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 17. Juni erwartet.

Verwendete Quellen
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