t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Prozess in Köln: Mann vergewaltigte Partnerin – fast fünf Jahre Gefängnis


Prozess in Köln
Mann wegen Vergewaltigung verurteilt – Klägerin weint


02.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Ein Mann hält sich eine Mappe vors Gesicht: Der Angeklagte wurde von Ingo Lindemann verteidigt.Vergrößern des Bildes
Ein Mann hält sich eine Mappe vors Gesicht: Der Angeklagte wurde von Ingo Lindemann verteidigt. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Während die Mutter seines Sohnes schlief, hat ein 48-Jähriger sie mehrfach vergewaltigt – und davon Aufzeichnungen gemacht. Ein Kölner Gericht hat den Mann nun verurteilt.

Ein Mann, der achtmal die schlafende, betrunkene Mutter seines Sohnes vergewaltigt hat, soll für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das hat die 13. Große Strafkammer des Kölner Landgerichtes entschieden.

"Wir haben Sie als guten Menschen kennengelernt, der etwas Schlechtes gemacht hat. Es gibt keinen Grund, den Stab über Sie zu brechen. Wir mussten Sie verurteilen, aber wir wünschen Ihnen trotzdem alles Gute." Mit diesen Worten beendete Richter Oliver Schmankowski das Verfahren gegen einen 48-Jährigen, der die Mutter seines Sohnes mehrfach vergewaltigt hat.

Die Frau, die zum Tatzeitpunkt mit dem Angeklagten liiert war, trat im Verfahren als Nebenklägerin auf. Dennoch brach sie in Tränen aus, als Schmankowski die Strafe verlas. Während der gesamten Urteilsbegründung hörte die Nebenklägerin nicht auf zu zittern und sich mit einem Taschentuch die Augen zu wischen. Dies jedoch offenbar nicht, weil sie die Strafe nicht hoch genug fand – im Gegenteil: "Das wollte ich nicht", rief sie aus, nachdem Schmankowski geendet hatte. Der Angeklagte, der zuvor die meiste Zeit über den Kopf gesenkt hatte, sah zu ihr hin und antwortete mit ruhiger Stimme: "Schon gut. Alles gut."

Nebenklägerin soll Täter noch immer lieben

Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und des Opfers zu schützen, doch die wichtigsten Aspekte fasste Richter Schmankowski in seiner Urteilsbegründung zusammen. "Die Nebenklägerin will, dass der Angeklagte weiterhin Kontakt zu seinem Sohn hat. Sie hat hier gesagt, dass sie ihn noch oder wieder lieb hat, und dass sie Mitleid mit ihm hat." Die Frau habe gesagt, dass sie die Taten nicht angezeigt hätte, wenn ihr die Folgen dieses Schrittes bewusst gewesen wären.

Die Übergriffe ereigneten sich in den Jahren 2017 und 2018. Das Paar hatte damals bereits seit mehreren Jahren einen gemeinsamen Sohn. "Der Angeklagte liebte die Nebenklägerin mehr als sie ihn. Er hoffte, mit ihr sein Glück gefunden zu haben", so Schmankowski. Die Frau sei jedoch weniger zufrieden in der Beziehung gewesen.

Frau entdeckte Bilder auf gemeinsam genutztem Rechner

Bei insgesamt acht Gelegenheiten nutzte der Angeklagte die Situation aus, dass seine Partnerin so betrunken war, dass sie fest schlief und nicht bemerkte, wie er sie vergewaltigte. Davon fertigte er Fotos und Videos an, aus denen für das Gericht die Wehrlosigkeit der Frau deutlich hervorging: "Man hört sie schnarchen und sieht, dass sie nicht bei Bewusstsein ist."

Schmankowskis Ausführungen zufolge fand die Frau im August 2018 auf dem Computer ihres Partners, den sie ebenfalls nutzte, einen Ordner namens "Muttis Erotik". Als sie sich auf den darin gespeicherten Bildern erkannte, habe sie sich übergeben müssen. Sie konfrontierte ihren Partner mit seinen Taten und beendete die Beziehung. Zur Anzeige brachte sie die Verbrechen jedoch erst mehrere Monate später, weil der 48-Jährige nicht aufhörte, sie zu bedrängen, da er die Trennung von ihr und dem gemeinsamen Sohn nicht akzeptieren wollte.

Die Strafkammer würdigte zugunsten des Angeklagten dessen frühes Geständnis sowie die erhöhte Haftempfindlichkeit des Mannes, der von Mitgefangenen drangsaliert worden sein soll, nachdem seine Taten bekannt wurden.

Die Tat sei aber ein Vertrauensbruch, auch wenn die Frau davon nicht traumatisiert sei: "Wir kommen daher zu dieser doch erheblichen Freiheitsstrafe."

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website