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Köln: Überfall auf Fan-Bus vom Rivalen – Fortuna Köln-Ultras verurteilt


Prozess in Köln
Nach Überfall auf Rivalen: Fortuna-Ultras schuldig gesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 04.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Fanecke von Fortuna Köln (Archivbild): Einige Anhänger des Regionallisten waren vor dem Kölner Landgericht angeklagt.Vergrößern des BildesFanecke von Fortuna Köln (Archivbild): Einige Anhänger des Regionallisten waren vor dem Kölner Landgericht angeklagt. (Quelle: foto2press/imago-images-bilder)
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Anhänger des Fußballvereins Fortuna Köln standen vor Gericht. Sie hatten einem Fan-Bus des Stadtrivalen Viktoria Köln aufgelauert – und diesen nachts attackiert.

Das Kölner Landgericht hat am Samstag vier Anhänger der Ultra-Gruppe "Fortuna Eagles" des Fußball-Regionalligisten Fortuna Köln schuldig gesprochen. Das Urteil erging wegen Raubes in minder schwerem Fall, zweifacher gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung.

Zwei Männer im Alter von 30 und 26 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen von 15 Monaten beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Zwei 20 und 22 Jahre alte Angeklagte wurden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Sie müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Angeklagten sind laut Angaben vor Gericht deutsche Staatsbürger.

Angriff auf Lokalrivale Viktoria Köln

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer am 25. Januar 2020 Fans des Lokalrivalen und Drittligisten Viktoria Köln bei deren Heimkehr von einem Auswärtsspiel beim Chemnitzer FC aufgelauert und angegriffen hatten.

Mit weiteren Mittätern hatten sich die Angeklagten in Gebüschen am Sportpark Höhenberg versteckt gehalten und die Ankunft des Fan-Busses erwartet. Als die rund 30 Viktoria-Fans den Bus nach Ankunft gegen 23.25 Uhr verließen, stürmten die Fortuna-Ultras los und attackierten die Rückkehrer.

Mehrere Verletzte bei Überfall

Anders als es in der Anklageschrift hieß, konnte den Angeklagten keine Bewaffnung mit Stangen und Knüppeln nachgewiesen werden. Ein Mann wurde bei dem Überfall erheblich, ein anderer leicht verletzt. Die Angreifer erbeuteten eine Fan-Trommel und Fan-Schals sowie einen Rucksack mit 50 Euro Bargeld darin. Zudem ging an dem Bus eine Scheibe zu Bruch. Der Schaden betrug 2.300 Euro.

Grund für die ungewöhnliche Urteilsverkündung an einem Samstag war, dass sonst die zulässige Frist einer Prozessunterbrechung von höchstens drei Wochen – einige Prozessbeteiligte waren urlaubsbedingt abwesend – überschritten worden wäre. Der Fall hätte dann komplett neu verhandelt werden müssen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Revision ist zulässig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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