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Köln: Weiteres Urteil nach Archiv-Einsturz durch BGH aufgehoben


Entscheidung des BGH
Weiteres Urteil nach Kölner Archiv-Einsturz aufgehoben

Von dpa
Aktualisiert am 08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Feuerwehrleute an der Unglücksstelle des historischen Stadtarchives in Köln, das 2009 eingestürzt war (Archivfoto): Mehrere Strafprozesse müssen neu aufgerollt werden.Vergrößern des BildesFeuerwehrleute an der Unglücksstelle des historischen Stadtarchives in Köln, das 2009 eingestürzt war (Archivfoto): Mehrere Strafprozesse müssen neu aufgerollt werden. (Quelle: Mika Volkmann)
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Auch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahren muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Schuld daran ist ein Verfahrensfehler.

Ein Mann, der aufgrund des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, muss erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte bereits im Oktober die Verurteilung des ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich aufgehoben, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln muss die Sache neu verhandeln (Az. 2 StR 477/19).

Zu der Katastrophe am 3. März 2009 war es wegen Bauarbeiten an einer U-Bahn-Haltestelle gekommen. Weil Arbeiter 2005 einen großen Steinblock in der Baugrube gelassen hatten, konnten sich schadhafte Stellen in einer unterirdischen Betonwand bilden.

Köln: Zwei Tote in Trümmern unter dem Stadtarchiv

Als diese Jahre später nachgab, strömten rund 5000 Kubikmeter Wasser und Kies in die Baugrube, das Archiv kippte weg und riss zwei Wohngebäude mit. Zwei junge Anwohner wurden unter dem Schutt begraben.

Nach einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2021 hatte der Zweite Strafsenat des BGH bei einer Urteilsverkündung am 13. Oktober bereits die Freisprüche zweier Bauleiter aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, gaben die Richter am selben Tag per Beschluss der Revision eines dritten Angeklagten statt, der nach separatem Prozess am 7. Februar 2019 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Richter des BGH: Urteil beruhe auf Verfahrensfehler

Der Mann war nur zwei Tage als Urlaubsvertretung zuständig gewesen. Laut Landgerichtsurteil unterschrieb er damals jedoch ein Bauprotokoll, das Unstimmigkeiten aufwies. In der Hauptverhandlung hatte sein Verteidiger die Vernehmung dreier sachverständiger Zeugen beantragt, die untermauern sollten, dass das Protokoll "insgesamt plausibel" gewesen sei. Die Strafkammer hatte das mit der Begründung abgelehnt, dies sei bereits erwiesen.

Später im Urteil hieß es dann, der Angeklagte hätte dem Protokoll bei sorgfältiger Prüfung "eindeutige Warnsignale" entnehmen müssen. Für den BGH steht das in unauflösbarem Widerspruch. Auf dem Verfahrensfehler beruhe das gesamte Urteil. Die Richter hoben es deshalb komplett auf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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