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Luxemburg bedauert Einstufung als Corona-Risikogebiet


Mainz
Luxemburg bedauert Einstufung als Corona-Risikogebiet

Von dpa
15.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Gesundheitsministerin von RPVergrößern des BildesSabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die luxemburgische Gesundheitsministerin Paulette Lenert hat bedauert, dass die Bundesregierung das Großherzogtum als Corona-Risikogebiet eingestuft hat. "Luxemburg hat in der EU bei weitem die höchste Pro-Kopf-Zahl verdachtsunabhängiger Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus", teilte sie am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit.

Luxemburg habe "ein hervorragend funktionierendes System der Kontaktnachverfolgung", das eine frühzeitige Erkennung und Isolierung von Kranken und Krankheitsverdächtigen sicherstelle. Durch die enge Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Behörden sei es möglich, ein hohes Schutzniveau gegen die Weiterverbreitung des Virus zu erreichen. "Dies sollte erlauben, die jetzt erfolgte Risikoeinstufung durch den Bund schnellstmöglich wieder aufzuheben", betonte Lenert.

Das Auswärtige Amt warnt wegen der hohen Infektionszahlen vor "nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen" nach Luxemburg.

Bätzing-Lichtenthäler teilte mit, sie sehe keinen Grund für Grenzkontrollen zwischen beiden Ländern. Für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz mache es keinen Unterschied, ob ein Risikogebiet in Deutschland liege oder ein anderer Staat der EU betroffen sei. Wer aktuell aus Luxemburg einreise, müsse sich grundsätzlich zunächst in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren.

Die Quarantäneanordnung gelte aber nicht für Berufspendler, Einreisen aus medizinischen Gründen oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund - zum Beispiel Prüfungen an der Universität. Für Menschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gelte die Quarantäneanordnung nicht, wenn der Aufenthalt in Luxemburg weniger als 72 Stunden gedauert habe. "Es gibt eine weitere wichtige Ausnahme", betonte Bätzing-Lichtenthäler. "Wer einen negativen Coronatest hat, der nicht älter als 48 Stunden ist, muss nicht in Quarantäne."

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