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Gerichtsverhandlung | Vor Gericht: Windkraft-Betreiber gegen Bundeswehr


Gerichtsverhandlung
Vor Gericht: Windkraft-Betreiber gegen Bundeswehr

Von dpa
Aktualisiert am 05.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Oberverwaltungsgericht MünsterVergrößern des BildesAn der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: "Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Zwei Themen mit Sprengkraft: Der schleppende Ausbau der Windkraft in der Energiewende und die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr. Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster treffen die beiden Probleme am 11. Mai jetzt aufeinander. Die Stadtwerke Münster wollen bei Lemgo eine Windkraftanlage mit einer Höhe von 200 Metern bauen. Die Bundeswehr hat etwas dagegen. Das Militär will den Bau in einem Sicherheitskorridor für tieffliegende Hubschrauber verhindern. Das Risiko für den Flugverkehr sei zu hoch. Jetzt müssen die OVG-Richter entscheiden. Ein Urteil soll nach der mündlichen Verhandlung noch am Donnerstag verkündet werden.

Dabei klagen die Stadtwerke gegen den Kreis Lippe. Der hatte nach einer Intervention der Luftaufsichtsbehörde in NRW nach einem Protest der Bundeswehr die Genehmigung für den Bau verweigert. Sehr zur Verwunderung des Investors, denn im Flächennutzungsplan der Stadt Lemgo ist die Fläche als Windvorrangzone ausgewiesen. Drei vergleichbare Windenergieanlagen werden hier bereits in dem fraglichen Sicherheitskorridor betrieben. Somit sei die Argumentation der Bundeswehr widersprüchlich, meint der Kläger, zumal das Militär bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans keine grundsätzlichen Bedenken geäußert hatte. Außerdem sei eine Verschiebung des Sicherheitskorridors für die Hubschrauber nach Osten möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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