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Umweltpolitik | Streit um Windkraft ohne Urteil: Mehr Schutz für Greifvögel


Umweltpolitik
Streit um Windkraft ohne Urteil: Mehr Schutz für Greifvögel

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2023Lesedauer: 1 Min.
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Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Streit um neue Windkraftanlagen südlich von Paderborn an der Grenze zum Sauerland ist am Donnerstag ohne Urteil beendet worden. Laut Mitteilung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster haben Kläger und der Kreis Paderborn einem Vorschlag des Gerichts zugestimmt. Demnach ändert und ergänzt die Genehmigungsbehörde die bisherigen Bescheide.

Darin enthalten ist eine Erweiterung der Auflagen zum Schutz von kollisionsgefährdeten Greifvögeln wie dem Rotmilan. So müssen die Windräder bei Erntevorgängen am Boden abgeschaltet werden. Damit ist der Rechtsstreit zwischen dem Kreis und dem Landesverband NRW des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) beendet (Az.: 22 D 31/22.AK und 22 D 32/22.AK).

Neben der Erweiterung der Auflagen trifft der Kreis eine Neuregelung bei Ausgleichsmaßnahmen. Der Nabu hatte ein Ersatzgeld für Bodenversiegelungen als unzureichend kritisiert. Nun muss nach dem Vorschlag des OVG eine Ersatzfläche in der näheren Umgebung der neuen Windkraftanlage bei Bad Wünnenberg ökologisch aufgewertet werden. Der Kreis erklärte sich zusätzlich bereit, eine doppelt so große Fläche für den Ausgleich zur Verfügung zu stellen als bisher angedacht.

Der Kreis hatte Ende 2021 die Genehmigung zum Immissionsschutz für die zwei Windenergieanlagen mit jeweils 207 Meter Höhe erteilt. Als Immissonsschutz wird das Ziel bezeichnet, Menschen und Umwelt vor Lärm, Verunreinigungen und anderen schädigenden Einflüssen zu schützen.

Der Nabu hatte die Genehmigung vor dem OVG angegriffen. Erste Genehmigungsanträge für das Projekt gab es bereits im April 2016. Es folgten Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Minden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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