Oberverwaltungsgericht Anwohner unterliegen im Streit um Mülldeponie im Revier

Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen und Herten müssen vorerst nach einem Urteil die Erweiterung und Erhöhung der Anlage hinnehmen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht lehnte am Donnerstag ihre Klage ab. Das Gericht konnte keine Verfahrensfehler bei der Planfeststellung durch die Bezirksregierung Münster entdecken. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az.: 20 D 377/21.AK).
Sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die Regeln bei der Bekanntmachung der Planung seien nicht zu beanstanden. Auch seien Vorschriften zum Schutz der Kläger nicht missachtet worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
"Das Planvorhaben führt nicht zu für sie unzumutbaren Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen. Das der Planfeststellung zugrundeliegende Verkehrsgutachten erweist sich in Bezug auf den vorhabenbedingten Straßenverkehr und dessen weiteren Auswirkungen als hinreichend aussagekräftig und tragfähig", teilte das OVG mit.
- Nachrichtenagentur dpa