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Urteile | Missbrauchskomplex: Landgericht muss erneut verhandeln


Urteile
Missbrauchskomplex: Landgericht muss erneut verhandeln

Von dpa
28.06.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Landgericht Münster muss sich erneut mit dem Missbrauchskomplex Münster beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Mutter eines Opfers erneut stattgegeben. Zwar habe das Landgericht richtig wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch entschieden, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Richter in Münster haben aber laut dem Beschluss bei der Strafzumessung Fehler gemacht. Es sei nicht genügend gewürdigt worden, dass die Frau zuvor nicht vorbestraft war. Das Landgericht Münster hatte die Frau im Oktober 2021 zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Nach einer ersten Revision hatte das Landgericht das Urteil im Dezember 2022 bestätigt. Hiergegen richtete sich jetzt erneut die Revision der Frau, die in Teilen erfolgreich war. "Das straffreie Vorleben der Angeklagten hat die Strafkammer nicht ausdrücklich strafmildernd angeführt", heißt es in dem Beschluss des BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne diesen Rechtsfehler eine niedrigere Strafe verhängt hätte. Münster muss jetzt erneut über die Strafzumessung verhandeln.

Die Mutter eines der Opfer hatte im Prozess eingestanden, dass sie den Missbrauch durch ihren Freund für möglich gehalten hatte. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu dem Haupttäter zu beenden. Nach Überzeugung des Landgerichts wusste die Frau, selbst Missbrauchsopfer, von dem schweren sexuellen Missbrauch, hatte aber die Vergewaltigungen nicht verhindert.

Der Stiefvater, ein IT-Techniker, galt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Daraufhin gab es Festnahmen in mehreren Bundesländern und im Ausland.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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