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Verfassungsgerichtshof NRW zu Aktenstreit Hochwasser


Verfahren
Verfassungsgerichtshof NRW zu Aktenstreit Hochwasser

Von dpa
03.01.2024Lesedauer: 1 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen auf dem Tisch. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Streit um nicht vorgelegte Akten im Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Februar. Das teilte der Gerichtshof am Mittwoch in Münster mit. Kläger in dem Organstreitverfahren sind drei SPD-Abgeordnete. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des NRW-Landtags soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und Fehler der Landesregierung während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 untersuchen.

Die Antragsteller wollen vom Verfassungsgerichtshof feststellen lassen, dass das von Ina Scharrenbach (CDU) geführte Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gegen die Landesverfassung verstoßen habe, weil es nach einem Antrag vom 4. November 2022 angeforderte Akten nicht vorgelegt habe.

Umstritten ist dabei der Zeitraum. Scharren verweist darauf, dass der neue Untersuchungsausschuss (PUA II) sich ausschließlich auf die Zeit während der Flutkatastrophe bezieht. Im Ausschuss der vergangenen Wahlperiode habe sich der Auftrag dagegen auch auf die Zeit "vor" und "nach" der Katastrophe bezogen. Die SPD-Fraktion bemängelt, dass Scharrenbach dem neuen Ausschuss gerade einmal zehn Seiten an Dokumenten zur Verfügung gestellt habe und ist der Ansicht, dass sich der Untersuchungszeitraum auf die Zeit vom 9. Juli bis 9. September 2021 erstreckt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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