Münster Gerichtshof verhandelt zu Prostituiertenschutzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt heute (10.30 Uhr) über eine Klage mehrerer größerer Städte. Dabei geht um die Finanzierung des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes. Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln beklagen, dass die zusätzlich Aufgaben finanziell durch das Land nicht ausreichend abgedeckt werden. Die Städte müssen durch ihre Ordnungs- und Gesundheitsämter Leistungen erbringen. Dazu zählen zum Beispiel Anmeldungen der Prostituierten und Beratungsgespräche.
Das Land hat für das erste Jahr Ausgleichszahlungen über 6,4 Millionen Euro geleistet. Anschließend aber blieben diese aus. Die Landesverfassung schreibt das sogenannte Konnexität-Prinzip vor. Demnach muss der Verursacher von Kosten durch eine neue Gesetzgebung auch dafür aufkommen. Das Land argumentiert, dass in der Folgezeit ab 2018 "die Schwelle einer wesentlichen Belastung" durch das Gesetz nicht überschritten worden sei, wie es im Durchführungsgesetz heißt. Die Kommunen teilen diese Sicht nicht.
Eine Entscheidung will der Verfassungsgerichtshof bei einem noch nicht veröffentlichen Termin verkünden.