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Frau fährt in Radfahrer: Vorwurfdes Mordes


Münster
Frau fährt in Radfahrer: Vorwurfdes Mordes

Von dpa
10.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel GerichtsaktenVergrößern des BildesEin Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Knapp fünf Monate nach einer Unfallserie mit Radfahrern bei Lengerich (Kreis Steinfurt) wirft die Staatsanwaltschaft der Verdächtigen (44) Mord, versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Statt einer Anklage wurde bei Gericht ein Antrag auf ein Sicherungsverfahren eingereicht, da die Frau wegen einer psychischen Erkrankung aus Sicht der Ermittler schuldunfähig ist - und gleichzeitig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte.

Wie die Staatsanwaltschaft Münster am Mittwoch mitteilte, soll die Deutsche am 27. September 2020 mit ihrem Auto zunächst ein Ehepaar, das mit Pedelecs die Straße befuhr, "gezielt angefahren haben", um diese zu töten. Der 63-Jährige und seine Frau (64) überlebten verletzt.

Dann fuhr die Frau laut der Ermittler durch einen Bauzaun, ein Eisentor, einen Garten und eine Obstplantage. Auf einem Privatgrundstück raste sie auf die Bewohnerin zu, um sie - so die Staatsanwaltschaft - zu töten. Die Frau sprang zur Seite und blieb unverletzt. Wieder auf einer Landstraße, soll sie auf der Gegenfahrbahn mit 109 Kilometer pro Stunde in drei Radfahrer gerast sein, um sie alle zu töten. Einen 47 Jahre alten Rennradfahrer erfasste sie frontal, er starb. Die beiden anderen Fahrradfahrer konnten sich in Sicherheit bringen und blieben unverletzt.

Die Frau prallte mit ihrem Wagen gegen einen Baum und wurde selbst schwer verletzt. Ihre Fahrt war damit 20 Minuten nach der ersten Attacke beendet. Die 44-Jährige hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher gesagt, dass sie niemanden habe verletzen oder gar töten wollen. Das glauben die Ermittler nicht. Sie gehen von einer seit Jahren bestehenden psychischen Erkrankung aus, die am Tattag zu der tödlichen Unfallserie führte.

Die Frau befindet sich in einer forensischen Klinik und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vom Gericht weiter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das Landgericht Münster muss nun über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens entscheiden.

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