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Nürnberg: Nach Attacke in Reisebus auf A9 – Angreifer in Psychiatrie?


Anklage wegen versuchten Mordes
Nach Attacke in Reisebus auf A9 – Angreifer in Psychiatrie?

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild): Das Landgericht Nürnberg will am Montag das Urteil verkünden.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia (Symbolbild): Das Landgericht Nürnberg will am Montag das Urteil verkünden. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Im Landgericht Nürnberg steht das Urteil um den gefährlichen Angriff eines 31-Jährigen in einem Reisebus bevor. Das Gericht muss entscheiden, ob es sich um versuchten Mord handelt und der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht wird.

Ist der 31-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit und muss in einer Psychiatrie untergebracht werden? Das muss das Landgericht in Nürnberg im Prozess um den aufsehenerregenden Angriff auf einen Fahrgast in einem Reisebus auf der A9 in Bayern entschieden. Am Montag wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zunächst ihre Plädoyers halten. Am Nachmittag will die Kammer ein Urteil verkünden.

Der Beschuldigte soll im vergangenen September einen schlafenden 20-Jährigen während der Fahrt nach Serbien geschlagen und mehrmals gegen den Kopf getreten haben. Außerdem soll er einer Frau ins Gesicht geschlagen haben.

Die Polizei rückte damals mit zahlreichen Kräften aus, die Autobahn wurde bei Hilpoltstein in Mittelfranken voll gesperrt. Die Ermittler waren zunächst von einer bewaffneten Geiselnahme ausgegangen, was sich aber nicht bestätigte. Ein Spezialeinsatzkommando nahm den Verdächtigen schließlich fest.

Nürnberg: Gutachter stellt psychische Erkrankung fest

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Serbe versucht haben, den 20-Jährigen zu töten. Sie wirft ihm deshalb versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den 31-jährigen Beschuldigten in einer Psychiatrie unterzubringen, weil sie in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht.

Ein psychiatrischer Gutachter habe bei dem 31-Jährigen eine paranoide Schizophrenie festgestellt, sagte eine Justizsprecherin. Es sei deshalb davon auszugesehen, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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