Klage gegen Tierheim Mann will "seine" Katzen zurück, dabei kennt er nicht mal deren Namen

Ein Mann klagt gegen das Tierheim, nachdem seine drei Katzen beschlagnahmt wurden. Er möchte sie zurückhaben – doch das Gericht glaubt seinen Aussagen nicht.
Weil er weder die Namen seiner Katzen kannte, noch erklären konnte, woher er sie hat, ist ein Mann vor Gericht mit seiner Klage gegen ein Tierheim gescheitert. Das Amtsgericht Hersbruck wies die Herausgabe-Klage ab – das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte das Urteil nun am Donnerstag.
Im März 2022 hatte das Landratsamt Nürnberger Land drei Katzen aus einem Wohnhaus in seine Obhut genommen und anschließend an ein Tierheim übergeben. Der Hintergrund: In dem Haus lebte eine Frau, der es per behördlicher Anordnung verboten war, Katzen zu halten. Die Tiere wurden – ebenso wie Futterschüsseln, Kratzbaum, Medikamente, Transportboxen und Tierarztrechnungen – im von der Frau genutzten Stockwerk gefunden.
Kannte weder Namen noch Herkunft "seiner" Katzen
Der Kläger gab sich gegenüber den Behörden zunächst als Eigentümer der Katzen aus. Jedoch: Er konnte weder die Namen der Tiere nennen, noch deren Gesundheitszustand erklären. Auch zu deren Herkunft machte er laut Gerichtsprotokoll nur vage und spärliche Angaben. Eine schriftliche Vereinbarung über einen Erwerb konnte er nicht vorlegen.
Dennoch behauptete der Kläger, es seien seine Katzen und klagte auf Herausgabe. Das Amtsgericht Hersbruck wies die Klage mit der Begründung ab, er habe nicht nachgewiesen, dass er Eigentümer sei. Die Aussagen der Mitbewohnerin überzeugten das Gericht ebenfalls nicht. In der Gesamtschau sei die Darstellung des Klägers nicht plausibel gewesen.
Gegen das Urteil legte der Kläger Berufung ein – ohne Erfolg. Zudem habe der Kläger, so das Landgericht, ein mögliches Eigentum an den Tieren dadurch verloren. dass diese inzwischen im Rahmen einer behördlichen Veräußerungsanordnung verkauft worden seien. Gegen das Urteil legte der Kläger Berufung ein – ohne Erfolg. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
- Pressemitteilung vom Amtsgericht vom 22. Juli 2025
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