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Nürnberg: Höchststrafe für Mord an Alexandra R. – Urteil rechtskräftig


Fall Alexandra R.
Urteil rechtskräftig: Höchststrafe für Mord an Schwangerer

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 22.07.2025 - 18:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Beginn Mordprozess um Tod einer HochschwangerenVergrößern des Bildes
Die Angeklagten während des Gerichtsprozesses (Archivbild): Von der Leiche ihres Opfers fehlt bis heute jede Spur. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)
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Zwei Männer werden wegen Mordes an einer hochschwangeren Frau verurteilt. Nun steht endgültig fest, dass die Täter lebenslang in Haft müssen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslangen Haftstrafen gegen zwei Männer wegen Mordes an einer hochschwangeren Frau aus Nürnberg bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sei rechtsfehlerfrei, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit.

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Die Männer waren im Juli 2024 unter anderem wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Landgericht hatte außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Verschwinden der Frau hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ermittler waren früh von einem Gewaltverbrechen ausgegangen.

Bis heute keine Leiche gefunden

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Täter die 39-jährige Alexandra R. im Dezember 2022 entführt, getötet und die Leiche versteckt. Dadurch wollten die Männer dem Urteil zufolge verdecken, dass sie über eine betrügerische Masche versucht hatten, an das Vermögen der Bank-Filialleiterin zu kommen. Die Frau war im achten Monat schwanger. Von ihrem Leichnam fehlt bis heute jede Spur.

Die Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese wurde nun vom BGH verworfen: "Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben", heißt es in der Entscheidung.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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