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Nürnberg: Mann muss nach Gasexplosion in Psychiatrie


Wegen Wahnvorstellungen
Mann muss nach Gasexplosion in Psychiatrie

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Einsatzkräfte der Feuerwehr Nürnberg (Symbolbild): Bei der Explosion wurde mehrere Menschen verletzt.Vergrößern des Bildes
Einsatzkräfte der Feuerwehr Nürnberg (Symbolbild): Bei der Explosion wurde mehrere Menschen verletzt. (Quelle: Die Videomanufaktur/imago-images-bilder)
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Ein Jahr nachdem er eine Gasexplosion in einem Wohnhaus verursacht hat, muss ein 50-Jähriger in eine Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Mord vor, das Gericht geht von Schuldunfähigkeit aus.

Ein 50 Jahre alter Mann wird in einer Psychiatrie untergebracht, weil er in einem Nürnberger Mehrfamilienhaus absichtlich eine Gasexplosion verursacht hat. Er leide an einer wahnhaften Störung – zur Zeit der Tat sei er schuldunfähig gewesen, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch. Bei der Explosion waren der Mann lebensgefährlich und ein Polizist vor der Tür schwer verletzt worden.

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Laut der Richterin war der Mann schon in jungen Jahren psychisch auffällig gewesen. Er steigerte sich schließlich in die Wahnvorstellung hinein, sein Vater – den er zur Tatzeit seit mehr als 20 Jahren nicht gesehen hatte – verfolge ihn und wolle ihm etwas antun. Im März 2021 drehte er in seiner Wohnung schließlich das Gas auf und zündete es an, um sich so das Leben zu nehmen. Für eine Woche schwebte er in Lebensgefahr. Bei der Explosion wurden Wände und Türen herausgerissen, sogar Autos und das Haus gegenüber wurden beschädigt.

Gericht in Nürnberg prüft angebrachte Unterbringung

Er habe in Kauf genommen, dass sich andere verletzten oder ums Leben kämen, sagte die Richterin. Das Gericht sprach ihn unter anderem des versuchten Mordes in 16 Fällen schuldig – begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Vor Gericht sagte der Mann, er wolle nicht sein restliches Leben in der Psychiatrie verbringen.

Derzeit geht laut Gericht weiter Gefahr von ihm aus. Bei guter Prognose könne er aber wieder rauskommen: Es wird regelmäßig überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung noch vorliegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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