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Stuttgart/BW: Mehr 2G – Das sind die neuen Corona-Regeln


Lockerungen bei der Maskenpflicht
Das sind die neuen Corona-Regeln in Stuttgart

Von t-online, ads

14.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild an einer Tür weist auf die 2G-Regelung hin (Symbolbild): In Stuttgart und Bundesland können sich Genesene und Geimpfte auf weniger Maske freuen.Vergrößern des BildesEin Schild an einer Tür weist auf die 2G-Regelung hin (Symbolbild): In Stuttgart und Bundesland können sich Genesene und Geimpfte auf weniger Maske freuen. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Die Regierung in Stuttgart führt zum 15. Oktober neue Corona-Regeln ein. Sie bezeichnet die Maßnahmen als einen Schritt in Richtung Normalität – das sind die wichtigsten Neuerungen.

Geimpfte und Genesene in Stuttgart können aufatmen: Die Corona-Maßnahmen für 2G-Veranstaltungen werden in Baden-Württemberg gelockert. Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 15. Oktober in Kraft.

Das bisherige Modell aus Basis-, Warn- und Alarmstufe bleibt erhalten, wie die Stadt Stuttgart am Donnerstag mitteilt: Es orientiere sich nach wie vor an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten. Hinzu kommen jedoch insbesondere Lockerungen für Geimpfte und Genesene.

Maskenpflicht entfällt bei 2G-Veranstaltungen in Stuttgart

Ein 2G-Optionsmodell soll Veranstaltern, Dienstleistern und Händlern erlauben, nur noch nachweislich geimpfte und genesene Personen zu akzeptieren. An Orten, an denen 2G gilt, entfällt dann in der sogenannten Basisstufe die Maskenpflicht.

Mitarbeitende müssen laut Stadt trotzdem eine Maske tragen. Zudem muss sich ungeimpftes oder -genesenes Personal, ob angestellt oder selbstständig, nun auch in der Basisstufe testen lassen, wenn Kundenkontakt besteht.

Wenn die 2G-Option angewendet wird, entfällt der Mitteilung zufolge auch bei Veranstaltungen der beruflichen Ausbildung sowie bei Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen die Maskenpflicht.

Lockerungen für Nicht-Geimpfte oder -Genesene mit Abstand und PCR-Test

Bei Großveranstaltungen entfällt zudem die Personenobergrenze: Beispielsweise können in Stadien dann so viele Genesene und Geimpfte zusehen, wie vor der Pandemie.

Für Nicht-Geimpfte oder -Genesene gibt es auch Vereinfachungen: So müssen sie bei Prüfungen keinen Test mehr vorlegen, wenn sie einen ausreichenden Abstand einhalten oder von 3G-Teilnehmenden räumlich getrennt werden können.

Zudem dürfen sie nun in der Alarmstufe mit einem negativen PCR-Test zumindest die Außengastronomie besuchen. Diese Stufe gilt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz fünf Werktage in Folge mindestens bei 12,0 liegt oder die Intensivbetten-Auslastung an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mindestens bei 390 liegt.

Als Grund für die neuen Regelungen nennt die Regierung den Fakt, dass die Krankenhäuser momentan vorwiegend mit ungeimpften Menschen zu tun haben. Für sie könne daher nicht derselbe Maßstab angelegt werden, wie für Geimpfte und Genesene von denen, trotz vereinzelter Impfdurchbrüche, weniger Gefahr ausgehe.

Verwendete Quellen
  • Bundesland Baden-Württemberg: Meldung vom 15. September
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