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Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in drei Kreisen

Von dpa
20.11.2021Lesedauer: 3 Min.
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Wegen eines außergewöhnlich starken Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen Ungeimpfte in drei Landkreisen von Montag an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe.

Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel sei von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Das Landesgesundheitsamt hatte am Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der vergangenen sieben Tage gemeldet. "So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt", hieß es. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Ostalbkreis bei 700,9 und in Biberach bei 677,9.

Im Südwesten sollen von kommenden Mittwoch an nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet.

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Schon seit Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatten die Kommunen ermahnt, ihre Corona-Kontrollen deutlich zu verschärfen. Das Land beobachte mit großer Sorge, dass vielerorts grundlegende Schutzmaßnahmen völlig unzureichend umgesetzt würden, schrieben die beiden am Freitag in einem Brief an Städte und Gemeinden. Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie hätten kürzlich gezeigt, dass etwa die Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen oft nachlässig sei. Auch werde häufig die Maskenpflicht nicht eingehalten. "Wir appellieren daher dringend an Sie, die Kontrollen insbesondere an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko durch die Ortspolizeibehörden deutlich zu verstärken und die Sanktionsmöglichkeiten nach der Corona-Verordnung auszuschöpfen", heißt es in dem Brief.

Nach Eintritt der Alarmstufe im Land und angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage in Baden-Württemberg fordert der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Andreas Stoch, die nötigen strengeren Corona-Regeln nicht nur zu verhängen, sondern auch durchzusetzen: "Dazu sind unsere Kommunen aber auf die Unterstützung des Landes angewiesen." Das Land müsse die Kommunen und ihre Behörden finanziell und personell unterstützen. "Umso mehr, wenn gegen die vierte Welle kein kompletter Lockdown, sondern differenziertere 3G- oder 2G-Modelle helfen sollen", sagte Stoch dazu am Samstag. Bisher werde die Einhaltung der nötigen Maßnahmen sehr unterschiedlich und oft allenfalls oberflächlich kontrolliert.

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