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Wolfsburg: Polizei zieht Autofahrer unter Drogen aus dem Verkehr


Ohne Führerschein
Zwei berauschte Autofahrer in Wolfsburg unterwegs

Von t-online
28.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizeibeamter führt eine Verkehrskontrolle durch (Symbolbild): Gleich zwei berauschte Autofahrer zog die Polizei Wolfsburg aus dem Verkehr.Vergrößern des BildesEin Polizeibeamter führt eine Verkehrskontrolle durch (Symbolbild): Gleich zwei berauschte Autofahrer zog die Polizei Wolfsburg aus dem Verkehr. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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In Wolfsburg hat die Polizei unabhängig voneinander zwei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben sollen. Auch einen Führerschein konnte keiner der Männer vorweisen.

In Wolfsburg müssen sich zwei Männer wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Drogen am Steuer verantworten. Beide waren am Montag unabhängig voneinander von der Wolfsburger Polizei aus dem Verkehr gezogen worden, wie die Behörde mitteilte.

Demnach war Beamten am Mittag auf der Schulenburgallee ein schwarzer VW Golf aufgefallen, dessen Fahrer nicht angeschnallt war. Bei seiner Kontrolle gab der 29-jährige Fahrzeugführer zu, derzeit keine Fahrerlaubnis zu besitzen und am Abend zuvor Marihuana geraucht zu haben.

Im Wagen sowie in der Wohnung des Mannes fanden die Polizisten ein verbotenes Einhandmesser und weiteres Marihuana. Im Klinikum Wolfsburg wurde dem Mann außerdem eine Blutprobe entnommen.

Zweiter Fahrer positiv auf Amphetamin getestet

Am Abend wurde eine weitere Streife in Vorsfelde dann auf einen 34-jährigen Magdeburger aufmerksam, der mit auswärtigen Kurzzeitkennzeichen unterwegs war. Bei dessen Kontrolle konnte auch er keinen gültigen Führerschein vorweisen – allerdings hatte er nie einen besessen.

Weil der Magdeburger wegen mehrer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt war, wurde auch bei ihm ein Drogentest durchgeführt. Dieser habe positiv auf Amphetamin und Meth Amphetamin reagiert, erklärte die Polizei. Seine Kurzkennzeichen waren bereits seit dem 10. Februar ungültig.

Verwendete Quellen
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