Wuppertal Gericht: Ausschluss von Versammlungsleiter als rechtswidrig
Die Ablehnung des Versammlungsleiters einer Demonstration gegen Polizeigewalt durch die Polizei in Wuppertal war laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und mitgeteilt. Die Demonstration gegen "Polizeigewalt und Repression" soll am kommenden Samstag stattfinden.
Zwar würden gegen den Betroffenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten bei Versammlungen geführt und dies sei auch grundsätzlich geeignet, ihn als ungeeignet einzustufen, erläuterte das Gericht. Die Polizei habe in seinem Fall aber nicht ausreichend konkret dargestellt, wieso von seiner Versammlungsleitung eine Gefahr ausgehen könne.
In einem Punkt schloss sich das Gericht der Polizei an: Es handele sich bei dem Ausschluss nicht um einen Präzedenzfall des neu verabschiedeten Versammlungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Die Anforderungen an den Versammlungsleiter hätten auch schon nach der alten Rechtslage gegolten. Insofern sei die Norm im neuen Gesetz verfassungsrechtlich unbedenklich.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.