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Cas-Urteil nach Dopingskandal: Russland erhält zweijährige Olympiasperre


Nach Dopingskandal
Sportrichter verhängen zweijährige Olympia-Sperre für Russland

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Olympische Komitee Russland darf vorerst an keinen Wettkämpfen teilnehmen.Vergrößern des BildesDas Olympische Komitee Russland darf vorerst an keinen Wettkämpfen teilnehmen. (Quelle: Itar-Tass/imago-images-bilder)
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Nach dem Skandal um staatlich gefördertes Doping wurde das Olympische Komitee Russlands nun hart sanktioniert: Der flächenmäßig größte Staat der Welt darf an den kommenden zwei Olympiaden nicht teilnehmen.

Russland wird von den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und den Winterspielen 2022 in Peking ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas halbierte am Donnerstag in seinem Urteil zum Berufungsverfahren zwar die von der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada verhängte Vier-Jahres-Sperre. Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft bei den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar teilnehmen.

Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.

Manipulierte Dopingdaten führten zum Olympia-Bann

Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die Wada manipuliert und gefälscht haben soll. Sie enthalten Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten, der mit Hilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wurde.

Formal wurde vom Wada-Exekutivkomitee am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur Rusada für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-Doping-Code erklärt. Die Aushändigung der Daten war die Bedingung für die Wiedereinsetzung der Rusada im September 2018. Die Weltagentur hatte die Rusada im November 2015 nach Aufdeckung des Doping-Skandals erstmals suspendiert.

Russland kann noch in Berufung gehen

Im Zuge des Cas-Urteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroßereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum nach Russland vergebene Sport-Großereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.

Gegen das Cas-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des Cas urteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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