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Boris Becker zieht gegen Oliver Pocher vor Gericht: Neue Rechtsstreit-Runde


Rechtsstreit wegen TV-Beitrag
Boris Becker zieht erneut gegen Oliver Pocher vor Gericht

Von t-online, dpa, jdo

Aktualisiert am 01.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Wegen eines TV-Beitrags: Boris Becker hatte Oliver Pocher verklagt.Vergrößern des BildesWegen eines TV-Beitrags: Boris Becker hatte Oliver Pocher verklagt. (Quelle: imago images / Collage t-online)
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Der Tennisstar fühlt sich durch einen TV-Spot des Comedians verunglimpft und klagte. Nun geht der Rechtsstreit zwischen Becker und Pocher in die nächste Runde.

Die schlechten Nachrichten um Oliver Pocher reißen nicht ab. Vor zwei Tagen teilte der TV-Star bei Instagram mit, dass sein Vater Gerhard einen schweren Schlaganfall erlitten hat. Am Donnerstag wurde bekannt, dass seine Ehe mit Amira Pocher gescheitert ist. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Wenige Stunden später wird nun publik, dass sich der Comedian auch noch bald vor Gericht verantworten muss. Sein Rechtsstreit mit Boris Becker geht in die nächste Runde. Der Auslöser war ein Fernsehbeitrag in der RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. In dem Clip wurde unter dem Slogan "Make Boris rich again" ein Spendenaufruf gestartet. Zu sehen war, dass Becker das Geld auch bekam – aber ohne davon zu wissen.

Beckers Klage wurde abgewiesen

Die rund 500 Euro waren in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der dem Tennisstar in der Sendung verliehen wurde. Der dachte fälschlicherweise, tatsächlich einen Award für seine Kollektion zu erhalten und nahm den Preis inklusive der darin versteckten Geldsumme entgegen. Durch die Comedy-Aktion fühlt sich Becker verunglimpft und verlangte, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Doch das Gericht gab ihm nicht recht. Er werde nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, lautete die Argumentation. Die Zivilklage wurde abgewiesen, doch Becker will das Urteil nicht akzeptieren und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzte die neue Verhandlung auf den 13. November in Freiburg an, wie das Gericht am Donnerstagabend auf seiner Internetseite mitteilte.

Das persönliche Erscheinen des Klägers und des Beklagten wurde nicht angeordnet, heißt es in der Mitteilung. Es sei bei dem Termin auch nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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