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Christina Block vor Gericht: Erste Bilder vom Prozess-Auftakt


Gerhard Delling auch vor Ort
Erste Bilder: So tritt Christina Block den Prozesstag an

Von t-online, JaH

Aktualisiert am 11.07.2025 - 12:58 UhrLesedauer: 2 Min.
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Vor dem Hamburger Landgericht beginnt heute der Prozess um die Entführung von zwei Kindern der Hamburger Unternehmerin Christina Block.
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Am heutigen Freitag startet der Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung. Zwei der Angeklagten: Christina Block und Gerhard Delling. Beide erscheinen zum Auftakt.

Im Vorfeld war nicht klar, ob die Unternehmerin Christina Block und der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling zusammen zum Prozessauftakt in Hamburg erscheinen würden. Jetzt zeigen Bilder das Paar kurz vor Prozessbeginn vor Ort.

Block senkt den Kopf, als sie auf dem Weg zum Gericht von Fotografen begleitet wird. Sie wird begleitet von ihrem Rechtsanwalt Ingo Bott. Die 52-Jährige trägt eine hellblaue Bluse, eine dunkelblaue Hose, Schuhe in passender Farbe. Über der Schulter trägt sie eine dunkelblaue Tasche. Block wirkt angespannt.

Ihr Lebensgefährte Gerhard Delling ist wie Block in Blautönen gekleidet: Der 66-Jährige trägt einen dunkelblauen Anzug mit hellblauem Hemd.

Worum geht es in dem Prozess?

Im Prozess soll ein Vorfall aus der Silvesternacht 2023/24 aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft schildert ihn so: Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit lauerten in dieser Nacht mehrere Männer zwei der vier Kinder von Christina Block und deren Vater Stephan Hensel in Süddänemark auf. Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen, die Kinder in ein Auto gezerrt und nach Deutschland gebracht haben. Laut der Anklage hatte Christina Block, die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, den Auftrag erteilt. Christina Blocks Lebensgefährte Delling wird Beihilfe vorgeworfen. Beide hatten die Vorwürfe vor Prozessbeginn bestritten. Mehr zu den Vorwürfen, die im Prozess behandelt werden, lesen Sie hier.

Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, vielen Prozessbeteiligten und einem komplizierten Sachverhalt sind Verzögerungen allerdings nicht auszuschließen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Fotos von der Nachrichtenagentur dpa
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