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Klage gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen "Sexgewürz"


Klage gegen den Star-Koch
Irrer Gerichts-Zoff um Schuhbecks "Sexgewürz"

t-online, sko

Aktualisiert am 02.09.2014Lesedauer: 2 Min.
Star-Koch Alfons Schuhbeck in seinem Münchener Shop "Schuhbeck's Gewürze"Vergrößern des BildesStar-Koch Alfons Schuhbeck in seinem Münchener Shop "Schuhbeck's Gewürze" (Quelle: Astrid Schmidhuber/imago-images-bilder)
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Um die von Star-Koch Alfons Schuhbeck kreierte Gewürzmischung "Sexgewürz" ist ein heftiger Streit entbrannt. Weil die Produktbezeichnung eine aphrodisierende Wirkung des Pulvers vorspiegele, beklagt der Verband Sozialer Wettbewerb in Berlin eine Irreführung der Verbraucher und zog vor Gericht.

Am Montag wurde der Fall vor der Handelskammer des Landgerichts München verhandelt. Wie der Verband der "Süddeutschen Zeitung ("SZ") zufolge argumentiert, mache der Name "Sexgewürz" die Verbraucher glauben, dass die Mischung eine aphrodisierende Wirkung entfalte. Außerdem beinhalte der Sex-Bezug eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.

Auf Schuhbecks Internetseite heißt es zu dem Produkt aus Kurkuma, Paprika, Zimt, Knoblauch, Kardamom, Chili, Ingwer, Koriander, Rosenblüten und Vanille: "Lassen Sie sich verführen von dem sinnlich-warmen, mild orientalischen Aroma dieser Mischung."

"Versprochene Wirkung setzte leider nicht"

Ein Verbraucher, der offenbar an die Sex-Wirkung geglaubt und das Gewürz gekauft hat, machte in einem Online-Shop seiner Ernüchterung Luft: "Ich habe meiner Frau einen Eintopf gekocht und eine Menge dieser Kräutermischung zum Würzen genutzt. Nachdem sie gierig zwei Teller verspeist hatte, wartete ich. Und wartete. Und wartete. Die im Produktnamen versprochene Wirkung setzte bei ihr (...) leider nicht ein", schreibt er. Aber nichtsdestotrotz habe seiner Frau der Eintopf geschmeckt.

Sogar die vorsitzende Richterin habe bei der mündlichen Verhandlung laut "Sz" angedeutet, über einen Selbstversuch nachgedacht zu haben. Schließlich habe man sich aber auf eine Umfrage im Bekanntenkreis beschränkt. So seien Freunde gefragt worden, ob man angesichts der Produktbezeichnung "Sexgewürz" an eine stimulierende Wirkung glauben könnte. Immerhin hätten einige gemeint, dass nach der Verwendung der Mischung "schon etwas passieren könne".

"Macht scharf" geht auf jeden Fall

Schuhbeck selbst war der "SZ" zufolge bei dem Gerichtstermin nicht dabei. Derweil habe sein Anwalt argumentiert, dass der Name doch nur "eine etwas frivole Anspielung ohne jegliches Wirksamkeitsversprechen oder Irreführung" sei. Als Vergleich habe er auf die Bezeichnung Liebesperlen für kleine bunte Zuckerkügelchen verwiesen. Alleine schon wegen der Chilis hätte man in jedem Fall "macht scharf" schreiben dürfen, habe der Anwalt gewitzelt.

Ähnlich sahen das laut "SZ" auch die Richter. Auch sie hätten das "Sexgewürz" eher als Gag beurteilt, "das man gut verschenken kann", so die Vorsitzende. Zwar wird das Urteil erst Mitte Oktober verkündet. Jedoch habe die Richterin bereits durchklingen lassen, dass man die Klage wohl abweisen werde.

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