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Erstes Foto von Epstein-Komplizin aus dem Gefängnis – mit blauem Auge


Ghislaine Maxwell mit blauem Auge
Erstes Foto von Epstein-Komplizin aus dem Gefängnis

Von t-online, JaH

Aktualisiert am 01.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Ghislaine Maxwell: Die Geschäftsfrau befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.Vergrößern des BildesGhislaine Maxwell: Die Geschäftsfrau befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. (Quelle: IMAGO / MediaPunch)
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Ghislaine Maxwell befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Ein erstes Foto zeigt die Geschäftsfrau nun mit einem blauen Auge. Woher die Blessur kommt, ist unklar.

Seit mehreren Monaten wartet Ghislaine Maxwell in Untersuchungshaft auf ihren Prozess, der am 12. Juni startet. Sie soll dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein dabei geholfen haben, Minderjährige zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Maxwells Anwälte beklagten bereits mehrfach die Haftbedingungen und beantragten, die 59-Jährige auf Kaution freizulassen.

Nächtliche Überwachung durch Taschenlampen

Erstmals wurde jetzt ein Foto von Maxwell aus der Haft veröffentlicht. Es zeigt die Frau mit einem blauen Flecken unter ihrem linken Auge. Woher die Blessur stammt, ist nicht klar. Maxwell könne es sich selbst nicht genau erklären, berichten diverse US-Medien, wie zum Beispiel das Promi-Portal "TMZ". Demnach werde die Verdächtige 24 Stunden am Tag überwacht. In der Nacht sollen Polizeibeamte im 15-Minuten-Takt mit Taschenlampen in ihre Zelle leuchten.

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Der Anwalt von Maxwell bezeichnet das als Missbrauch, seine Klientin leide folglich unter Schlafmangel. Die Inhaftierte habe selbst gar nicht gemerkt, dass sie ein blaues Auge hat. In ihrer Zelle soll es keine Spiegel geben. Sie habe den Flecken erst durch eine Spiegelung in einer Nagelschere erkannt.

Richterin fordert Erklärung von Gefängnis

Laut Aussagen des Anwalt, sei das blaue Auge entstanden, weil Maxwell sich in der Nacht immer ein Handtuch oder eine Socke auf die Augen drückt, damit sie vom Licht der Beamten nicht geweckt werde. Sie traue sich allerdings nicht die Wahrheit zu sagen, da ihr von den Beamten harte Sanktionen angedroht worden seien.

Eine Richterin soll deswegen nun vom Gefängnis gefordert haben, bis zum 5. Mai zu erklären, ob und warum Maxwell einer nächtlichen "Taschenlampenüberwachung" unterzogen werde und ob sie eine angemessene Augenbedeckung bekommen könne.

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