Neue Details zu Bluttat Mordverdächtiger bedrohte Mross-Cousine schon lange

Schlagerstar Stefan Mross trauert um seine Angehörigen, die Opfer einer schrecklichen Bluttat wurden. Nun enthüllt sein Cousin, dass sich seine Schwester bereits vor Monaten an die Polizei wandte.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hat ein kaltblütiger Doppelmord den österreichischen Ort Wals-Siezenheim bei Salzburg erschüttert. Ein 51-jähriger Mann richtete eine 50 Jahre alte Frau und ihre 76 Jahre alte Mutter vor deren Haustür mit mehreren Schüssen hin.
Bei den Opfern handelt es sich um die Cousine und die Tante des Volksmusikers Stefan Mross. Den mutmaßlichen Täter, der sich nach stundenlanger Flucht der Polizei stellte, kannte die Familie. Seit Monaten habe der Mann, der als Privatdetektiv arbeitete, seine Schwester Helga belästigt, erzählt der Cousin des Schlagerstars nun der "Bild"-Zeitung.
Opfer wollte Anzeige erstatten
"Er hat sie mit Liebesbotschaften und Geschenken bombardiert. Das ging im Dezember 2020 los." Ein Paar seien die beiden aber nie gewesen – im Gegenteil. Seine Schwester habe Angst vor dem Stalker gehabt, sei sogar schon im Januar zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. "Das Ermittlungsverfahren wurde aber leider eingestellt", so der Österreicher.
Danach habe sich Helga nicht mehr an die Behörden wenden wollen, selbst als ihr Stalker sie nur wenige Tage vor dem Mord zu Hause aufsuchte und bedrohte. "Ich habe noch versucht, ein Näherungs- bzw. Kontaktverbot zu erwirken. Aber meine Schwester hoffte, dass er mit dem Stalken aufhört. Sie wollte keine Anzeige mehr erstatten. Meine Mutter hatte sie die letzten Tage begleitet, weil meine Schwester so Angst hatte", so der Cousin von Stefan Mross.
Staatsanwaltschaft streitet Fehlverhalten ab
Nun sind seine Angehörigen tot und es stellt sich die Frage, ob der Mord hätte verhindert werden können. Laut der Salzburger Staatsanwaltschaft sei es nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen, da es sich nicht um einseitige Kontaktaufnahme sondern einen wechselseitigen Schriftverkehr zwischen Opfer und Täter gehandelt habe. Wesen einer beharrlichen Verfolgung sei aber einseitige Kontaktaufnahme.
"Die Strafprozessordnung gibt deutlich vor: Ermittlungen sind nur dann zu führen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das, was die Beteiligten im Januar der Polizei geschildert haben, hat keinen Anfangsverdacht begründet. Wir müssen uns an die Gesetze halten. Wir können nicht mit dem Bauchgefühl ermitteln, da ist jemand gefährlich – das geht nicht", erklärt Staatsanwältin Elena Haslinger auf Nachfrage der "Bild".
Im Nachhinein sei so ein Fall natürlich immer erschütternd, "aber wir können in die Menschen nicht hineinschauen. Es gab auch für uns keine Anhaltspunkte, dass es eine einseitige, unerwünschte Kontaktaufnahme des Beschuldigten war", fügt sie hinzu.
- Bild: "Killer lauerte Mross-Cousine schon Samstag auf" (kostenpflichtig)