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Heino: Ex-Hausmeister fordert Geld von ihm


Es geht um über 4.000 Euro
Ex-Hausmeister fordert Geld von Heino

Von t-online, Seb

09.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Heino und seine Ehefrau Hannelore: Sie sind seit 1979 verheiratet.Vergrößern des BildesHeino und seine Ehefrau Hannelore: Sie sind seit 1979 verheiratet. (Quelle: IMAGO / Tinkeres)
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Neuer Ärger um den Schlagerstar: Sein Ex-Hausmeister fordert von Heino über 4.000 Euro. Doch der Sänger und seine Frau Hannelore wissen nicht, wie ihr ehemaliger Angestellter auf diese Summe kommt.

In diese Familie kehrt keine Ruhe ein: Im vergangenen Jahr wollte Heino eigentlich seine langjährige Vertraute Jutta und ihren Mann Andreas, der auch der Hausmeister des Sängers war, adoptieren. So wollte der Schlagerstar sicherstellen, dass er und seine Frau gepflegt werden würden, falls sie einmal nicht mehr für sich selbst sorgen könnten. Doch als Heinos Sohn Uwe Kramm davon erfuhr, konnte er die Entscheidung seiner Eltern nicht verstehen. Nun der nächste Stress in der verzwickten Familiengeschichte: Juttas Mann fordert Geld vom Sänger.

Nach der geplatzten Adoption von Jutta hat Heino ihren Mann, den als Hausmeister und Fahrer tätigen Andreas, entlassen, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Doch dafür kassiert Heino jetzt die Rechnung – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn Andreas fordert von Heino und Hannelore über 4.000 Euro für 414 zusätzliche Stunden Arbeit aus dem Jahr 2020, die angeblich nicht vom Kultsänger vergütet wurden.

Das sagt Heino zur Rechnung

Heino ist das ein Rätsel, wie er dem Blatt erklärt. "Wie Andreas auf diese hohe Stundenzahl kommt, ist mir ein Rätsel", so Heino. "Er hat wohl auch die angebliche Krankengymnastik mit meiner Frau Hannelore berechnet. Nach seiner Behandlung hatte sie immer Schmerzen, weil Andreas ja von Physiotherapie überhaupt keine Ahnung hatte." Zu den Vorwürfen hat sich der ehemalige Mitarbeiter nicht geäußert.

Heino gibt jedoch zu Protokoll, dass er die Rechnung dennoch bezahlt habe. Der Grund dafür: Er sei noch nie jemandem etwas schuldig geblieben.

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