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Willi Herren (†45): Diese drei Frauen wollen mit seinem Namen Geld machen


Sie standen ihm nahe
Drei Frauen wollen mit Willi Herrens Namen abkassieren

Von t-online, Seb

Aktualisiert am 19.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Willi Herren: Der Schauspieler starb am 20. April.Vergrößern des BildesWilli Herren: Der Schauspieler starb am 20. April. (Quelle: IMAGO / Sven Simon)
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Auch mit Toten kann man noch Geld verdienen. Der plötzliche Tod von Willi Herren war ein Schock. Doch jetzt beginnt der Streit um die Namensrechte an "Willi Herren". Drei Frauen wollen diese nun haben.

"Lindenstraße"-Darsteller und Ballermannsänger Willi Herren starb am 20. April 2021 mit nur 45 Jahren in seiner Kölner Wohnung. Die Todesumstände sind noch immer nicht abschließend geklärt, die Tränen der Hinterbliebenen trocknen langsam, aber neuen Streit gibt es trotzdem schon. Dieses Mal geht es um den Namen und die Marke "Willi Herren". Denn selbst, wenn der Musiker tot ist, lässt sich mit seiner Vermarktung noch Kohle machen.

Diese Frauen wollen die Namensrechte

Kurz vor seinem Tod eröffnete Herren mit Geschäftspartnerin Desiree Hansen-Schmitz einen Reibekuchen-Foodtruck. Vier Tage, nachdem der Schauspieler gestorben war, am 24. April, beantragte diese beim Deutschen Patent- und Markenamt die Rechte an der Wortmarke "Willi Herren". Dies berichtet "Bild".

Wiederum zwei Tage später, also am 26. April, beantragte auch seine Ex-Freundin und Ex-Managerin Jana Windolph beim Patentamt die Markenrechte am Namen "Willi Herren".

Ebenfalls am 26. April soll auch Herrens Witwe Jasmin Herren beim Patentamt die Markenrechte an "Willi Herren" beantragt haben – übrigens unabhängig von Windolph. Willi und Jasmin Herren heirateten 2018. Seit März 2021 lebten sie an verschiedenen Orten.

Das kann man mit den Namensrechten machen

Doch warum wollen die drei Frauen, die mit Willi Herren eng verbunden waren, unbedingt die Rechte an seinem Namen haben? Wer beim Patentamt eingetragener Rechteinhaber eines Namens oder einer Marke ist, der kann damit machen, was er will.

So könnte der Besitzer – oder in diesem Fall eher die Besitzerin – mit seinem Namen werben, Rechte für Bücher oder Filme verkaufen, an der Musik des Sängers verdienen oder auch schlicht einen Kalender mit Willi-Herren-Bildern auf den Markt bringen. Die Besitzerin könnte auch Rechte an andere verkaufen, die etwa einen Willi-Herren-Kalender veröffentlichen wollen.

Der Schutz einer Marke ist unbegrenzt, muss allerdings alle zehn Jahre verlängert werden. Die Rechte verfallen niemals. Anders als etwa bei einem Patent nach 20 Jahren oder einem eingetragenen Design nach 25 Jahren.

Verwendete Quellen
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