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E-Roller Führerschein: Welche Führerscheinklasse Sie benötigen

Von t-online
01.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann fährt mit einem E-Roller auf der Straße.
Elektroroller im Straßenverkehr: Mit dem richtigen Führerschein fahren Sie sicher und legal. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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E-Roller und E-Scooter sind eine bequeme und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch welchen Führerschein benötigen Sie dafür?

Das Wichtigste im Überblick


  • Führerschein der Klasse AM
  • Führerschein der Klasse A1
  • Führerschein der Klasse A2
  • Wichtige Hinweise

Nur mit der richtigen Fahrzulassung ist es Ihnen erlaubt, Ihr Elektro-Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Radwegen zu nutzen. Je nach maximaler Leistung und Höchstgeschwindigkeit des Geräts unterscheidet sich die benötigte Zulassungsklasse.

Führerschein der Klasse AM

Bei einer Batterieleistung Ihres E-Rollers oder E-Scooters von bis zu 4 Kilowattstunden (kWh) und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h brauchen Sie den Führerschein der Klasse AM. Um diesen Führerschein zu erhalten, wird ein Mindestalter von 16 Jahren und eine erfolgreich absolvierte Fahrprüfung vorausgesetzt.

Führerschein der Klasse A1

Überschreitet Ihr Fahrzeug die Leistung von 4 kWh und die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Um diesen Führerschein zu machen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie die Fahrprüfung bestanden haben, sind Sie zum Fahren von E-Rollern und E-Scootern befugt. Diese dürfen allerdings nur eine Leistung von bis zu 11 kWh und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h haben.


So kauft man einen E-Tretroller

Modernes Verkehrsmittel oder Landplage? Folgt man Diskussionen rund um die E-Tretroller, gehen die Meinungen zuweilen stark auseinander.
Legal rollern: Nur wenn die E-Tretroller über eine Straßenzulassung verfügen und haftpflichtversichert sind, dürfen sie am Straßenverkehr teilnehmen.
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Führerschein der Klasse A2

Gibt der Hersteller eine Leistung von mehr als 11 kWh und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h an, benötigen Sie in der Regel den Führerschein der Klasse A2. Der Erwerb dieser Zulassungsklasse ist erst zu Beginn der Volljährigkeit, also ab dem 18. Lebensjahr, und nach bestandener Fahrprüfung möglich.

Dieser Führerschein erlaubt es Ihnen, E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 35 kWh und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h zu fahren. Die Klasse A2 ist die höchste Führerscheinklasse für E-Roller und E-Scooter und ermöglicht das Fahren von nahezu allen gängigen Modellen.

Tipp: Wenn Sie bereits seit mindestens zwei Jahren die Fahrzulassung der Klasse A1 besitzen, reichen eine Prüfungsvorbereitung und bestandene Fahrprüfung aus, um diese zu einer Zulassung der Klasse A2 erhöhen zu lassen.

Wichtige Hinweise

Es ist wichtig, dass Sie den richtigen Führerschein für Ihren E-Roller oder E-Scooter besitzen, um rechtlich abgesichert zu sein und kein Bußgeld zu riskieren. Achten Sie zudem immer auf die Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze, um sicher und verantwortungsvoll mit dem E-Roller oder E-Scooter unterwegs zu sein.

Beachten Sie: Die Voraussetzungen zur Fahrzulassung für E-Roller und E-Scooter gelten nicht für E-Skateboards, Airwheels und Hoverboards.

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Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr: "Elektrokleinstfahrzeuge"
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club: "Elektro-Tretroller, E-Scooter, E-Roller"
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Von Markus Abrahamczyk
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