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Neujahr 2020: Stuttgart verschärft ab Januar das Diesel-Fahrverbot


Trotz verbesserter Feinstaub-Bilanz
Stuttgart verschärft Fahrverbote ab Januar

Von dpa-afx
Aktualisiert am 31.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Verkehrsstau: Seit Anfang 2019 gelten in Stuttgart bereits Fahrverbote für Dieselautos.Vergrößern des BildesVerkehrsstau: Seit Anfang 2019 gelten in Stuttgart bereits Fahrverbote für Dieselautos. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Neues Jahr, neues Dieselfahrverbot: Die bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart haben nicht ausgereicht. Nun werden weitere Strecken für Euro-5-Diesel gesperrt.

Zum Jahreswechsel wird in Stuttgart das Fahrverbot für Dieselautos ausgeweitet. Auch Autos mit der Euronorm 5 dürfen ab 1. Januar nicht mehr auf vier großen Ein- und Ausfahrtstrecken fahren, wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mitteilte.

Da man aber nicht ganz sicher sein könne, ob man damit tatsächlich ans Ziel komme, sei entsprechend der gerichtlichen Vorgaben eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auf den Weg gebracht worden. Darin sei ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel vom 1. Juli an in einer verkleinerten Umweltzone vorgesehen. "Lässt aber die Entwicklung im April 2020 die Prognose zu, dass die Einhaltung des Grenzwerts für das Jahr 2020 gewährleistet wird, wird das zonale Verkehrsverbot nicht in Kraft treten", sagte der Grünen-Politiker.

Fahrverbote gelten seit Anfang 2019

Seit Anfang 2019 gelten in der Landeshauptstadt zur Luftreinhaltung bereits Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 4 und schlechter. Die vorläufigen Messwerte ergaben an der Messstelle Neckartor von Januar bis Ende November einen Monatsmittelwert von 54 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, wie das Regierungspräsidium mitteilte. Diese zeigten eine deutliche Verbesserung der Luftqualität gegenüber 2018. Damals betrug der NO2-Jahresmittelwert 71 Mikrogramm; der von der EU festgesetzte Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm im Jahresmittel.

Die Feinstaub-Bilanz sieht im zweiten Jahr hintereinander positiv aus. Im Jahr 2018 wurde der Grenzwert zum ersten Mal in ganz Baden-Württemberg und damit auch am Stuttgarter Neckartor nur an 21 Tagen überschritten. Bis 3. Dezember 2019 waren es 22 Tage, wie das Regierungspräsidium mitteilte. Gesetzlich zulässig sind 35 Überschreitungstage.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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